Der Bebauungsplan ist aus dem FNP zu entwickeln und beschränkt sich auf einzelne Bereiche des Bezirks. Im Bebauungsplan können Festsetzungen erfolgen z.B. über Art und Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksflächen, die Stellung baulicher Anlagen, aber auch z.B. über öffentliche oder private Grünflächen oder Verkehrsflächen. Für die Aufstellung der Bebauungspläne sind die Bezirke zuständig. Sie unterliegen dabei der Rechtsaufsicht des Senats als höhere Verwaltungsbehörde.
Die Bauleitplanung wird in der Regel durch die Arbeitsgruppe Landschaftsplanung naturschutzfachlich begleitet.