Steuerbescheinigung nach Sanierungsrecht

Allgemeine Informationen:

In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten können nach § 7h EStG Steuerbegünstigungen gewährt werden. Das Geltendmachen von Steuerbegünstigungen für Aufwendungen an Gebäuden gemäß § 7h EStG setzt eine Bescheinigung voraus. Bescheinigungsfähig sind nur Maßnahmen, zu deren Durchführung sich die Eigentümerin/ der Eigentümer gegenüber dem bezirklichen Fachbereich Stadtplanung verpflichtet hat. Dazu ist vor Baubeginn eine vertragliche Vereinbarung zu schließen. Die Einzelmaßnahmen müssen den Zielen und Zwecken der Sanierung entsprechen.

Hinweis:

Der Vertragsabschluss mit dem Fachbereich Stadtplanung muss vor Baubeginn erfolgt sein.

Bearbeitungszeit:

Im Regelfall wird die Bescheinigung innerhalb 14 Tagen nach Vertragsschluss ausgestellt.

Unterlagen:

Zusammenstellung Baumaßnahmen, Kostenübersicht

Gebühren:

gebührenpflichtig nach Verwaltungsgebührenordnung, Tarifstelle 6011, 1 v. T. Euro der bescheinigten Summe

Ansprechpartner:

Herr Paul
E-Mail
Tel.: (030) 90297-2162

Formulare, Merkblätter:

Formular für Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung

Rechtliche Grundlagen:

Einkommenssteuergesetz (EStG), § 7h EStG