Beratung zu Bebauungsmöglichkeiten von Grundstücken, Städtebauliche Stellungnahme

Allgemeine Informationen:

Dem Fachbereich Stadtplanung obliegt die Regelung und Leitung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke, insbesondere die planungsrechtliche Beurteilung baulicher Vorhaben und Nutzungen, die Erstellung und Sicherung der Bauleitpläne, die Bodenordnung und städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen.
Wenden Sie sich bitte grundsätzlich an die benannten Mitarbeitenden (siehe Auflistung unter „Zuständigkeiten“), je nach dem, in welchem Ortsteil sich das Grundstück befindet, zu dem Sie eine Frage haben oder einen Antrag stellen wollen.

Hinweise:

Bauanträge und planungsrechtliche Vorbescheide werden bei den Fachbereichen Bau- und Wohnungsaufsicht und Denkmalschutz bearbeitet und unserem Fachbereich zur Stellungnahme übergeben.
Zur städtebaulichen Beratung, Vorabstimmung oder mit Nachfragen wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständigen Mitarbeitenden (siehe „Zuständigkeit“).

Bearbeitungszeit:

Die Bearbeitungszeit für formlose Anträge beträgt durchschnittlich vier Wochen, komplexere Fragestellungen je nach Aufwand und Beteiligung anderer Stellen haben ggf. eine längere Bearbeitungszeit.
Die Antworten sind nicht verbindlich. Es kann gleichzeitig davon ausgegangen werden, dass es sich bei späteren Abweichungen nicht um wesentliche Änderungen handelt. Städtebauliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Förderanträgen werden in der Regel unmittelbar in der Beratung erteilt.
Die Bearbeitungszeit förmlicher Anträge (Bauanträge und planungsrechtliche Vorbescheide) richtet sich nach den für die Fachbereiche Bau- und Wohnungsaufsicht und Denkmalschutz geltenden Vorschriften.

Unterlagen:

Formloser Antrag: Die Unterlagen müssen entsprechend des gewünschten Zwecks beurteilungsfähig sein. Legen Sie bitte ggf. Förderanträge, die Raum für entsprechende Vermerke des Fachbereiches Stadtplanung enthalten, vor. Umfang und Qualität der für förmliche Anträge (Bauanträge und planungsrechtliche Vorbescheide) einzureichenden Unterlagen richten sich nach denen für die Fachbereiche Bau- und Wohnungsaufsicht und Denkmalschutz geltenden Vorschriften. Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Bearbeiterin oder dem zuständigen Bearbeiter.

Gebühren:

Die Gebührenpflicht ergibt sich aus der Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Bauwesen (BauGebO). Die Gebühr für schriftliche Auskünfte und Bescheinigungen aus dem Bereich des Fachbereich Stadtplanung beträgt für Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches eines festgesetzten Bebauungsplanes 30 EUR, außerhalb des Geltungsbereiches 75 EUR.

Die Gebühren für Bauanträge und (städtebauliche) Vorbescheide werden durch die Fachbereiche Bau- und Wohnungsaufsicht und Denkmalschutz erhoben. Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Bearbeiterin oder bei dem zuständigen Bearbeiter, zu der oder dem wir Sie ggf. vermitteln.

Zuständigkeit:

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Stadtentwicklungsamt
Fachbereich Stadtplanung
Rudower Chaussee 4-6
12489 Berlin

Interaktive Bezirkskarte Zuständigkeiten Stadtplanung

Geben Sie in der Suchleiste eine Adresse ein und drücken Sie „Enter“ auf der Tastatur. Nachdem die Karte an die entsprechende Stelle gezoomt hat, klicken Sie auf die farbige Fläche, welche mit einem roten Kreis markiert ist. Die zuständige Person wird Ihnen dann angezeigt.

Mit dem Aufruf des Inhaltes erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten an FB Stadtplanung Treptow-Köpenick (Hosting SRP GmbH) übermittelt werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Zuständigkeiten

  • Gruppenleitung
    Baumschulenweg
    Kietzer Feld / Wendenschloß
    Plänterwald

    Herr Förster
    E-Mail
    Tel. (030) 90297-2161

  • stellv. Gruppenleitung
    Altstadt Köpenick
    Kietz
    Lebendige Zentren Baumschulenweg & Köpenicker Landstraße
    Sanierungsangelegenheiten

    Herr Paul
    E-Mail
    Tel. (030) 90297-2162

  • Baumschulenweg-Südlich Britzer Verbindungskanal / Späthsfelde
    Friedrichshagen / Hirschgarten
    Johannisthal / Königsheide
    Niederschöneweide
    Rahnsdorf / Wilhelmshagen / Hessenwinkel

    Herr Jung
    E-Mail
    Tel. (030) 90297-2349

  • Lebendiges Zentrum Dörpfeldstraße
    Quartiersmanagement Kosmosviertel

    Herr Hinz
    E-Mail
    Tel. (030) 90297-2106

  • Adlershof
    Altglienicke
    Müggelheim

    Frau Eckelt
    E-Mail
    Tel. (030) 90297-2431

  • Große Projekte
    Widersprüche
    Wuhlheide inkl. IPW

    Frau Wiemer
    E-Mail
    Tel. (030) 90297-2189

  • Alt-Treptow
    Bohnsdorf (östlich Waltersdorfer Straße)
    Oberschöneweide

    Frau Hornbogen
    E-Mail
    Tel. (030) 90297-2115

  • Allende-Viertel I & II
    Bohnsdorf (westlich der Waltersdorfer Straße)
    Grünau
    Kämmereiheide

    Frau Çevik
    E-Mail
    Tel. (030) 90297-2127

  • Damm-Vorstadt
    Köpenick-Nord
    Schmöckwitz
    Spindlersfeld / Köllnische Vorstadt
    Widersprüche

    Herr Rudolph
    E-Mail
    Tel. (030) 90297-2604

  • Erhaltungsrechtliche Anträge gem. § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB
    Milieuschutzgebiete Treptow-Köpenick

    Frau Yildirim
    E-Mail
    Tel. (030) 90297-2103

  • Umsetzung der Rechtsverordnung nach § 250 BauGB

    Frau Tran
    E-Mail
    Tel. (030) 90297-2238

Rechtliche Grundlagen:

Baugesetzbuch (BauGB)