Seit 2020 können Anträge zum Denkmalschutz bei den zuständigen Behörden für die denkmalrechtliche Genehmigung, die Bescheinigung für Denkmalerhalt nach dem Einkommensteuergesetz und Denkmalförderung über den Basisdienst Digitaler Antrag online gestellt werden. Ein digitaler Antragsassistent unterstützt und begleitet Sie beim Ausfüllen der Formulare. Weitere Antragsmöglichkeiten werden folgen.
Mit dieser Möglichkeit steigt nicht nur der Komfort für Sie als Antragstellende, auch profitieren die Mitarbeitenden in den Verwaltungen von der neuen Anwendung. Denn die Informationen aus dem digitalen Antrag landen direkt in dem genutzten digitalen Fachverfahren der Denkmalbehörden. Alle nötigen Schritte – von der Antragsstellung bis zu Bearbeitung des Antrags – finden elektronisch statt. Somit wird die Antragsstellung vereinfacht und die Bearbeitung erleichtert und beschleunigt.
Was ist ein digitaler Antragsassistent?
Der digitale Antragsassistent unterstützt und begleitet Sie beim Ausfüllen des Formulars. Unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften fordert dieser Sie zu den notwendigen Angaben auf. Nach Beendigung des Antragsassistenten erhalten Sie die Gelegenheit, den Antrag im PDF Format zu speichern. Die zuständige Denkmalbehörde erhält Ihren Antrag automatisch und wird sich bei zusätzlichen Fragen mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wie kann der Antrag online gestellt werden?
Ihren Antrag können Sie über das Service-Portal Berlin stellen. Hier gelangen Sie direkt zu den Dienstleistungen: