Datenschutzinformationen BWA

Information über die Datenverarbeitung

Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen bzw. über Sie oder andere Verfahrensbeteiligte erheben, wofür diese benötigt werden und wie sie bei uns verarbeitet werden. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte als Verfahrensbeteiligte/r oder als betroffene Person nach geltendem Datenschutzrecht.

I. Name und Anschrift der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stelle:

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Ansprechpartner:
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Abteilung Stadtentwicklung, Straßen, Grünflächen und Umwelt
Stadtentwicklungsamt
Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht
DG Rudower Chaussee 4-6, Haus C
12489 Berlin

II. Name und Anschrift der Datenschutzbeauftragten:

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Behördliche Datenschutzbeauftragte
BehDSB@ba-tk.berlin.de
Tel. 90297/4994
PF 910240, 12414 Berlin

Wir informieren Sie hier über die Datenverarbeitung für die Vorgangsbearbeitung (Bearbeitung von Nachrichten, Schreiben, Anfragen und Anträgen).

Die Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage der
  • Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) und des
  • Berliner Datenschutzgesetzes (DSG Bln),
in Verbindung mit dem folgenden Fachrecht:
  • Bauordnung für Berlin (BauO Bln), insbes. § 87 BauO Bln,
  • Baugesetzbuch (BauGB),
  • Bauproduktengesetz (BauPG),
  • Verwaltungsverfahrensverordnung (VwVfG) i.V.m. Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung (VwVfGBln),
  • Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) iVm Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO),
  • Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG) iVm Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung (VwVfGBln),
  • Verordnung über das förmliche Verwaltungsverfahren (FörmVfVO),
  • Bauverfahrensverordnung (BauVerfV),
  • Betriebs-Verordnung (BetrVO),
  • Bautechnische Prüfungsverordnung (BauPrüfV),
  • Baugebührenordnung (BauGebO),
  • Marktüberwachungsverordnungs-Durchführungsgesetz für Bauprodukte (BauP-MÜVDG),
  • Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauproduktenverordnung),
  • Verordnung (EG) Nr. 765/2008 (Akkreditierung und Marktüberwachung),
  • Energieeinsparverordnung (EnEV),
  • Verordnung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung in Berlin (EnEV-DV Bln),
  • Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG),
  • Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Bln),
  • Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG),
  • Wohnungsaufsichtsgesetz (WoAufG Bln)
  • Wohnungseigentumsgesetz i.V.m. ZustKatOrd ASOG,
  • Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin (GO Abghs),
  • Petitionsgesetz,
  • Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) iVm VwVfG Bln,
  • Bezirksverwaltungsgesetz (BezVwG).
Um
  • Nachrichten, Anfragen und Schreiben

oder eine(n)

  • Bauantrag nach den §§ 63, 63a und 64 BauO Bln,
  • Antrag auf Genehmigung der Beseitigung von Gebäuden mit Wohnraum nach § 63b,
  • Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids oder planungsrechtlichen Bescheids nach § 75 BauO Bln,
  • Antrag auf Zulassung von Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen nach § 67 BauO Bln,
  • Verlängerungsantrag nach § 73 Abs. 2 BauO Bln,
  • Antrag auf Teilbaugenehmigung nach § 74 BauO Bln,
  • Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung,
  • Antrag auf Entgegennahme einer Baulasterklärung ins Baulastenverzeichnis nach § 84 BauO Bln,
  • Antrag auf Baulastenauskunft nach § 84 Abs. 5 BauO Bln,
  • Antrag auf Bauaufsichtliche Zustimmung nach § 77 BauO Bln,
  • Antrag auf Genehmigung Fliegender Bauten nach § 76 BauO Bln,
  • Antrag auf Erteilung eines Gastspielprüfbuches nach § 38 BetrVO,
  • Vorlage von Bauvorlagen und Unterlagen in der Genehmigungsfreistellung nach § 62 BauO Bln,
  • Anzeige der Beseitigung baulicher Anlagen nach § 61 Absatz 3 Satz 2 BauO Bln,
  • Antrag auf Erteilung einer Zustimmung im Einzelfall nach § 20 BauO Bln (vstl. bis 30.09.2018),
  • Antrag auf Erteilung einer vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung nach § 16a Abs. 2 BauO Bln,
  • Reaktive Marktüberwachung (Anzeige, die eine Kontrolle von Bauprodukten, Maßnahmen und Anordnungen nach BauP-MÜVDG erfordert) von Wirtschaftsakteuren nach BauPVO (VO (EU) Nr.
    305/2011) und VO (EG) Nr. 765/2008 (Akkreditierung und Marktüberwachung))
  • aktive Marktüberwachung von Händlern nach BauPVO (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) und Verordnung (EG) Nr. 765/2008 (Akkreditierung und Marktüberwachung)),
  • Antrag auf technische Probe nach § 38 Abs. 3 S. 3 BetrVO,
  • Anfrage zur EnEV oder EnEV-DV Bln,
  • Antrag auf Akteneinsicht (nach VwVfG Bln, IFG, VvB, BezVwG, VwGO),
  • Bauaufsichtliche Prüfung von bautechnischen Nachweisen nach § 66 Abs. 2 und 3 BauO Bln
  • Anhörungen / Anordnungen zur Einstellung der Arbeiten nach § 79 BauO Bln,
  • Anhörungen / Anordnungen zur Nutzungsuntersagung bzw. Beseitigung von Anlagen nach § 80 BauO Bln,
  • Anhörungen / Anordnungen zur Sicherung von baulichen Anlagen nach § 3 Abs. 1 BauO Bln
  • Anerkennungsverfahren für Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure sowie Prüfsachverständige nach § 3 BauPrüfV sowie entsprechende fachaufsichtliche Verfahren und Rücknahme- und Widerrufverfahren
  • Widerspruchsverfahren nach §§ 68 ff VwGO
  • Gerichtsstreitverfahren nach §§ 74 ff VwGO
  • Anfragen von Bürgern und am Bau Beteiligten (Öb Vermessungsingenieure, Architekten, Bauherren etc.)
  • Anhörungen von Nachbarn nach § 70 BauO Bln,
  • Gebührenbescheiden nach BauGebO
  • Verwaltungsvollstreckungsverfahren
  • Beantwortung von Schriftlichen und Großen Anfragen aus dem Abgeordnetenhaus
  • Stellungnahmen zu Petitionen.
  • Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 85 BauO Bln,
  • Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 13 WoAufG Bln,
  • Anordnungen zur Sicherstellung der Versorgung nach § 17 ASOG
  • Anhörungen vor Löschung einer Baulast nach § 84 Abs. 3 BauO Bln
  • Anhörungen / Anordnungen auf Mängelbeseitigung
  • Anhörungen / Anordnungen nach §§ 3, 4 und §§ 6 bis 10 WoAufG Bln
  • Mängelanzeige im Rahmen der Wohnungsaufsicht,
  • Mängelanzeige im Rahmen der Bauaufsicht
  • Mängelanzeigen der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger infolge der Feuerstättenschau
  • Brandsicherheitsschau nach § 6 BetrVO
  • Zweitbescheid nach SchfHwG

bearbeiten zu können, erfassen und verarbeiten wir Daten von allen Verfahrensbeteiligten. Das bedeutet, dass wir die Daten der Verfahrensbeteiligten erheben und dann z.B. speichern, nutzen, übermitteln oder löschen, sofern es verfahrensrelevant ist. Dabei können auch Daten aus den Grundbüchern der Grundbuchämter und Geobasisdaten online (Liegenschaftskatasterdaten) erfasst und verarbeitet werden.

Die Datenverarbeitung erfolgt teilweise unter Verwendung des elektronischen Fachverfahrens eBG. Dieses Fachverfahren wird von

kommIT Gesellschaft für Informationstechnik mbH, Hansaring 55, 50670 Köln, info@komm-it.de,
mit den Nachunternehmern
OTS-Informationstechnologie AG, Betriebsstr. 23, 94560 Offenberg, ots@ots-ag.de, und
T-Systems International GmbH, Hahnstraße 43d, D-60528 Frankfurt am Main, info@t-systems.com
als Dienstleister betrieben und gepflegt (Auftragsdatenverarbeitung).

Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und sonstigen Stellen nach § 69 BauO Bln, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Antrag durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme Ihre Nachricht oder Ihr Schreiben nicht beantwortet bzw. die Genehmigungsfähigkeit des Antrags nicht beurteilt werden kann (z.B. Fachbereich Stadtplanung,´Fachbereich Denkmalschutz), werden die personenbezogenen Daten an diese übermittelt, vgl. § 87 BauO Bln iVm der BauVerfV.

Ihre persönlichen Daten, insbesondere

  • Name, Vorname,
  • Akademischer Grad,
  • Adresse (Land, PLZ, Straße, Hausnummer),
  • Telefon / Mobiltelefon,
  • E-Mail-Adresse,

im Bedarfsfall z.B.

  • Beruf (bei Bauleitern),
  • Bauvorlageberechtigung bei Entwurfsverfassern nach § 65 BauO Bln
  • Geburtsdatum (bei Anerkennungsverfahren für Prüfingenieurinnen, Prüfingenieuren und Prüfsachverständigen),
  • Fax-Nummer,
  • Listeneintragung / Verzeichniseintrag bei Prüfingenieurinnen, Prüfingenieuren und Prüfsachverständigen,
  • Name und Adresse des/des Grundstücks-Eigentümerin / -Eigentümers, der/des Erbbauberechtigten, der/des im Grundbuch Vorgemerkten,
  • Lagebezeichnung des erfassten (Bau-)Grundstücks zum Vorhaben,
  • Eintragungen von Baulasten,
  • bei Ordnungswidrigkeitsverfahren insbesondere
    • Geburtsdatum und –ort;
    • bei Personen bis zum 18. Lebensjahr: Verwandtschaftsverhältnis und Anschrift des gesetzlichen Vertreters (Eltern, Vormund)
    • ggf. Geburtsname
    • ggf. Angaben zu wirtschaftlichen Verhältnissen u.a. Nettoeinkommen, Art der Schulden (freiwillige Angabe)

werden bei uns zur Bearbeitung der o.g. Nachrichten, Schreiben, Anträge und Verwaltungsverfahren verarbeitet.

Die Daten werden

  • bei Anträgen, Anzeigen und Schreiben, die konkrete bauliche Anlagen, Bauprodukte oder Grundstücke betreffen, bis 2 Jahre nach der Beseitigung der baulichen Anlage,
  • bei Schreiben, die keine konkreten baulichen Anlagen, Bauprodukte oder Grundstücke betreffen, 2 Jahre,
  • bei Verfahren zur Anerkennung von Prüfingenieurinnen, Prüfingenieuren und Prüfsachverständigen im Falle einer Ablehnung für 2 Jahre, im Falle der Anerkennung bis zu 2 Jahre nach Erlöschen der Anerkennung,
  • bei Ordnungswidrigkeitsverfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss der Verfahrens (durch Bezahlung oder Einstellung),
  • bei Gebührenbescheiden 7 Jahre,
  • bei Baulasten so lange die öffentlich-rechtliche Notwendigkeit besteht

gespeichert.

Als betroffene Person haben Sie folgende Rechte:

  1. Sie können bei uns Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir über Sie zu welchen Zwecken verarbeiten und wem diese bereits offengelegt oder an wen diese weitergegeben wurden. Auch an wen wir Sie noch weiter geben wollen, ist Bestandteil der Auskunft.
  2. Sie können bei uns die Berichtigung fehlerhafter Angaben zu Ihrer Person verlangen.
  3. Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, z.B. wenn die Daten bei uns für den oben angegebenen Zweck nicht mehr benötigt werden und es auch keine gesetzliche Grundlage mehr für die längere Speicherung bei uns gibt.
  4. Unter bestimmten Umständen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten bei uns verlangen; die Daten werden dann nicht gelöscht, aber nicht weiter genutzt.
  5. Aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen persönlichen Situation ergeben, können Sie gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einlegen.
  6. Wenn Sie nicht zufrieden mit der Datenverarbeitung bei uns sind, können Sie beim Datenschutzbeauftragten des Bezirksamtes sowie der zuständigen Aufsichtsbehörde (Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit) Beschwerde einreichen.
  7. Sie haben das Recht, von Ihnen bereitgestellte personenbezogene Daten in einem übertragbaren Format von uns zu erhalten.
  8. Ihnen steht ein Beschwerderecht bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit,
    Alt-Moabit 59-61, 10555 Berlin, Telefon: 030 13889-0, E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de, zu.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Vorgangsbearbeitung gesetzlich vorgesehen und erforderlich. Ohne die vollständigen Angaben können wir Nachrichten, Schreiben, Anträge u.ä. nicht bearbeiten.

  • Informationen zum Datenschutz Bau- und Wohnungsaufsicht

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