Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
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- Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) und des
- Berliner Datenschutzgesetzes (DSG Bln),
in Verbindung mit dem folgenden Fachrecht:
- Bauordnung für Berlin (BauO Bln), insbes. § 87 BauO Bln,
- Baugesetzbuch (BauGB),
- Bauproduktengesetz (BauPG),
- Verwaltungsverfahrensverordnung (VwVfG) i.V.m. Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung (VwVfGBln),
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) iVm Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO),
- Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG) iVm Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung (VwVfGBln),
- Verordnung über das förmliche Verwaltungsverfahren (FörmVfVO),
- Bauverfahrensverordnung (BauVerfV),
- Betriebs-Verordnung (BetrVO),
- Bautechnische Prüfungsverordnung (BauPrüfV),
- Baugebührenordnung (BauGebO),
- Marktüberwachungsverordnungs-Durchführungsgesetz für Bauprodukte (BauP-MÜVDG),
- Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauproduktenverordnung),
- Verordnung (EG) Nr. 765/2008 (Akkreditierung und Marktüberwachung),
- Energieeinsparverordnung (EnEV),
- Verordnung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung in Berlin (EnEV-DV Bln),
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG),
- Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Bln),
- Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG),
- Wohnungsaufsichtsgesetz (WoAufG Bln)
- Wohnungseigentumsgesetz i.V.m. ZustKatOrd ASOG,
- Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin (GO Abghs),
- Petitionsgesetz,
- Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) iVm VwVfG Bln,
- Bezirksverwaltungsgesetz (BezVwG).
Um
- Nachrichten, Anfragen und Schreiben
oder eine(n)
- Bauantrag nach den §§ 63, 63a und 64 BauO Bln,
- Antrag auf Genehmigung der Beseitigung von Gebäuden mit Wohnraum nach § 63b,
- Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids oder planungsrechtlichen Bescheids nach § 75 BauO Bln,
- Antrag auf Zulassung von Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen nach § 67 BauO Bln,
- Verlängerungsantrag nach § 73 Abs. 2 BauO Bln,
- Antrag auf Teilbaugenehmigung nach § 74 BauO Bln,
- Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung,
- Antrag auf Entgegennahme einer Baulasterklärung ins Baulastenverzeichnis nach § 84 BauO Bln,
- Antrag auf Baulastenauskunft nach § 84 Abs. 5 BauO Bln,
- Antrag auf Bauaufsichtliche Zustimmung nach § 77 BauO Bln,
- Antrag auf Genehmigung Fliegender Bauten nach § 76 BauO Bln,
- Antrag auf Erteilung eines Gastspielprüfbuches nach § 38 BetrVO,
- Vorlage von Bauvorlagen und Unterlagen in der Genehmigungsfreistellung nach § 62 BauO Bln,
- Anzeige der Beseitigung baulicher Anlagen nach § 61 Absatz 3 Satz 2 BauO Bln,
- Antrag auf Erteilung einer Zustimmung im Einzelfall nach § 20 BauO Bln (vstl. bis 30.09.2018),
- Antrag auf Erteilung einer vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung nach § 16a Abs. 2 BauO Bln,
- Reaktive Marktüberwachung (Anzeige, die eine Kontrolle von Bauprodukten, Maßnahmen und Anordnungen nach BauP-MÜVDG erfordert) von Wirtschaftsakteuren nach BauPVO (VO (EU) Nr.
305/2011) und VO (EG) Nr. 765/2008 (Akkreditierung und Marktüberwachung))
- aktive Marktüberwachung von Händlern nach BauPVO (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) und Verordnung (EG) Nr. 765/2008 (Akkreditierung und Marktüberwachung)),
- Antrag auf technische Probe nach § 38 Abs. 3 S. 3 BetrVO,
- Anfrage zur EnEV oder EnEV-DV Bln,
- Antrag auf Akteneinsicht (nach VwVfG Bln, IFG, VvB, BezVwG, VwGO),
- Bauaufsichtliche Prüfung von bautechnischen Nachweisen nach § 66 Abs. 2 und 3 BauO Bln
- Anhörungen / Anordnungen zur Einstellung der Arbeiten nach § 79 BauO Bln,
- Anhörungen / Anordnungen zur Nutzungsuntersagung bzw. Beseitigung von Anlagen nach § 80 BauO Bln,
- Anhörungen / Anordnungen zur Sicherung von baulichen Anlagen nach § 3 Abs. 1 BauO Bln
- Anerkennungsverfahren für Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure sowie Prüfsachverständige nach § 3 BauPrüfV sowie entsprechende fachaufsichtliche Verfahren und Rücknahme- und Widerrufverfahren
- Widerspruchsverfahren nach §§ 68 ff VwGO
- Gerichtsstreitverfahren nach §§ 74 ff VwGO
- Anfragen von Bürgern und am Bau Beteiligten (Öb Vermessungsingenieure, Architekten, Bauherren etc.)
- Anhörungen von Nachbarn nach § 70 BauO Bln,
- Gebührenbescheiden nach BauGebO
- Verwaltungsvollstreckungsverfahren
- Beantwortung von Schriftlichen und Großen Anfragen aus dem Abgeordnetenhaus
- Stellungnahmen zu Petitionen.
- Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 85 BauO Bln,
- Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 13 WoAufG Bln,
- Anordnungen zur Sicherstellung der Versorgung nach § 17 ASOG
- Anhörungen vor Löschung einer Baulast nach § 84 Abs. 3 BauO Bln
- Anhörungen / Anordnungen auf Mängelbeseitigung
- Anhörungen / Anordnungen nach §§ 3, 4 und §§ 6 bis 10 WoAufG Bln
- Mängelanzeige im Rahmen der Wohnungsaufsicht,
- Mängelanzeige im Rahmen der Bauaufsicht
- Mängelanzeigen der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger infolge der Feuerstättenschau
- Brandsicherheitsschau nach § 6 BetrVO
- Zweitbescheid nach SchfHwG
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Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und sonstigen Stellen nach § 69 BauO Bln, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Antrag durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme Ihre Nachricht oder Ihr Schreiben nicht beantwortet bzw. die Genehmigungsfähigkeit des Antrags nicht beurteilt werden kann (z.B. Fachbereich Stadtplanung,´Fachbereich Denkmalschutz), werden die personenbezogenen Daten an diese übermittelt, vgl. § 87 BauO Bln iVm der BauVerfV.