Baulast - Eintragung, Löschung und Auskunft

Allgemeine Informationen:

Umfasst sind
  • die Eintragung in das Baulastenverzeichnis,
  • die Auskunft über das Baulastenverzechnis sowie
  • die Löschung aus dem Baulastenverzeichnis einer gegenüber der Bauaufsichtsbehörde freiwillig übernommenen öffentlich-rechtlichen Verpflichtung (Tun, Dulden oder Unterlassen) einer Grundstückseigentümerin/ eines Grundstückseigentümers oder einer Erbbauberechtigten/ eines Erbbauberechtigten.

Das Erfordernis zur Eintragung und der Inhalt einer Baulast ergeben sich zum Beispiel aus einem Baugenehmigungsverfahren, oder einer Grundstücksteilung. Inhalt von Baulasten können u.a. Zuwegungen, Feuerwehrzufahrten, Fluchtwege und Aufstellungsorte für Mülltonnen sein.

Zielstellung ist die Ausräumung öffentlich-rechtlicher Hindernisse, die einem Vorhaben entgegenstehen, durch Entgegennahme einer Verpflichtungserklärung, um den hierdurch herbeigeführten rechtlichen Zustand für die Dauer zu sichern.

Baulastenauskunft

Eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist gebührenpflichtig und wird auf formlosen schriftlichen Antrag, gerne nur per E-Mail, erteilt. In dem Antrag ist das Grundstück genau zu bezeichnen (Straße, Hausnummer, ggf. Grundbuchblattnummer, Flur, Flurstück) sowie das berechtigte Interesse an der Auskunft hinreichend nachzuweisen.

Zuständig für Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis für den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin ist:

Herr Böhm
Hans-Schmidt-Str. 6-8, 12489 Berlin

Tel.: (030) 90297 2601
Fax: (030) 90297 2626
E-Mail

Führung des Baulastenverzeichnisses des Bezirks Treptow-Köpenick von Berlin

Die Eintragung einer Baulast ist gebührenpflichtig und wird auf schriftlichen Antrag (siehe Formular Bauaufsicht 140 im Formular-Center) durchgeführt.

Sofern die Bestellung einer Baulast mit einem Bauvorhaben einhergeht, sollten Umfang und Inhalt der Baulast mit der/ dem für das Bauvorhaben zuständigen Sachbearbeiterin/ -bearbeiter der Bauaufsicht abgesprochen werden.

Sofern die Bestellung einer Baulast mit einer Grundstücksteilung einhergeht, gehört es zu den Aufgaben und Pflichten der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure, über den nötigen Umfang und Inhalt der Baulast zu informieren.

Hinsichtlich der Formulierung wird auf die AV Baulasten verwiesen, welche diverse Musterbeispiele beinhaltet.

Unterlagen:

Die erforderlichen Unterlagen ergeben sich aus dem Formular Bauaufsicht 140 Formular-Center

Gebühren:

Die Gebühren für die Baulast regelt die Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Bauwesen (BauGebO).

Rechtliche Grundlagen:

Bauordnung für Berlin (BauO Bln), insbesondere § 84 BauO Bln