Die Mängelbeseitigung umfasst
- die Sachverhaltsermittlung zu Beschwerden über bauliche Zustände in Gebäuden mit Wohnungen, Wohnräumen und Außenanlagen
sowie - die Auskunft an Mietende, Haus- und Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer über die Anwendung des Wohnungsaufsichtsgesetzes.