Schornsteinfegerangelegenheiten

Allgemeine Informationen:

Der Bauaufsicht obliegen Teilbereiche der Aufsicht über das Schornsteinfegerwesen. Insbesondere die jährliche stattfindende Überprüfung der Kehrbücher fällt in den Aufgabenbereich der Bauaufsicht.

Gebühren:

Die Bezirksschornsteinfegerin oder der Bezirksschornsteinfeger als sogenannte “Beliehene Person” (gilt nur bei der Wahrnehmung staatlicher Aufgaben) sind berechtigt, die hieraus entstehenden Gebühren einzutreiben.

Rechtliche Grundlagen:

Die gesetzliche Grundlage der öffentlich-rechtlichen Aufgabe ist das Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (SchfHwG).

Weitere Leistungen der Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger, insbesondere die aktuelle Kehr- und Überprüfungsordnung sowie die Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung, können Sie der Internetseite der Schornsteinfeger-Innung Berlin/ Brandenburg entnehmen

Kontakt

Bezirksamt Treptow-Köpenick, Abteilung Stadtentwicklung, Straßen, Grünflächen und Umwelt

Stadtentwicklungsamt

Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht

Postanschrift
PF: 910 240
12414 Berlin

Dienstsitz
Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin, Haus B
Zugang rollstuhlgerecht barrierefreier Zugang über Böttcherstraße 4 (Hof)
Aufzug rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrradstellplatz
WC rollstuhlgerecht mit Wickeltisch

Kontaktformular

Verkehrsanbindungen