Es handelt sich um die Überprüfung von baulichen Anlagen im konkreten Einzelfall zur Sicherung der ihrem Zweck entsprechenden Nutzung ohne Missstände unter Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Gebühren:
Die Gefahrenabwehr ist gebührenfrei.
Rechtliche Grundlagen:
Bauordnung für Berlin (BauO Bln), Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG Bln)