Bestätigung von Genehmigungsfreistellungen

Allgemeine Informationen:

Genehmigungsfreistellungen betreffen Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und Bauvorhaben, die in einem planungrechtlichen Bescheid abschließend als planungsrechtlich zulässig festgestellt worden sind.

Fristen:

Die Fristenregelung richtet sich nach der BauO Bln.

Unterlagen:

Die erforderlichen Unterlagen ergeben sich aus der Verordnung über Bauvorlagen und das Verfahren im Einzelnen (BauVerfV).

Gebühren:

Die Gebühren für die Anzeige der Genehmigungsfreistellung regelt die Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Bauwesen (BauGebO).

Rechtliche Grundlagen:

Bauordnung für Berlin (BauO Bln), insbesondere § 63 BauO Bln

Kontakt

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Stadtentwicklungsamt

Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht

Postanschrift
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12414 Berlin

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