Bei der Baugenehmigung handelt sich um die Erklärung der Bauaufsichtsbehörde, dass dem beabsichtigten Bauvorhaben nach dem geltenden öffentlichen Recht keine Hindernisse entgegenstehen (§ 64 BauO Bln).
Erteilung von Baugenehmigungen
Stadtentwicklungsamt
Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht
- Tel.: (030) 90297-2450
- Fax: (030) 90297-2626
- E-Mail E-Mail an den Fachbereich Bauaufsicht
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Telefonische Erreichbarkeit
- Dienstag: 9 Uhr – 12 Uhr
- Donnerstag: 14 Uhr – 18 Uhr
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