Datenschutzerklärung des Stadtentwicklungsamtes des Bezirksamts Treptow-Köpenick

Information über die Datenverarbeitung

Hiermit informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen bzw. über Sie oder andere Verfahrensbeteiligte erheben, wofür diese benötigt werden und wie sie bei uns verarbeitet werden.
Darüber hinaus informieren wir Sie über Ihre Rechte als Verfahrensbeteiligte/r und / oder als betroffene Person nach geltendem Datenschutzrecht.

I. Name und Anschrift der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stelle

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin

Ansprechpartner:

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Abteilung Stadtentwicklung, Straßen, Grünflächen und Umwelt
Stadtentwicklungsamt
Amtsleitung: Ulrike Zeidler
Rathaus, Alt Köpenick 21
12555 Berlin

II. Name und Anschrift der Datenschutzbeauftragten

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Behördliche Datenschutzbeauftragte
behdsb@ba-tk.berlin.de
Tel. (030) 90297/4994
Postfach 910240, 12414 Berlin

III. Rechtsgrundlage

Die Datenverarbeitung für die Vorgangsbearbeitung erfolgt auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) und des Berliner Datenschutzgesetzes (DSG Bln) in Verbindung mit dem folgenden Fachrecht:
Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Bln)
Baugesetzbuch (BauGB)
Bauordnung für Berlin (BauO Bln)
Baugebührenordnung (BauGebO)
Bauproduktengesetz (BauPG)
Bautechnische Prüfungsverordnung (BauPrüfV)
Bauverfahrensverordnung (BauVerfV)
Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Berliner Straßengesetz (BerlStrG)
Betriebs-Verordnung (BetrVO)
Beurkundungsgesetz (BeurkG)
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVwG)
Bundesreisekostengesetz (BRKG)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Denkmalschutzgesetz Berlin (DSchG Bln)
Einkommensteuergesetz (EStG)
Energieeinsparverordnung (EnEV)
Gesetz betreffend den erleichterten Abverkauf kleiner Grundstücke vom 3. März 1850
Gesetz betreffend die Erleichterung unentgeltlicher Abtretungen einzelner Gutsteile oder Zubehörstücke zu öffentlichen Zwecken vom 15. Juli 1890
Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG)
Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung (GO BVV)
Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin (GO Abghs)
Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung (VwVfGBln),
Gesetz über das Vermessungswesen in Berlin (VermGBln )
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG)
Gesetz über den erleichterten Austausch einzelner Parzellen von Grundstücken vom 27. Juni 1860
Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten (GeoZG)
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO)
Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
Marktüberwachungsverordnungs-Durchführungsgesetz für Bauprodukte (BauP-MÜVDG)
Petitionsgesetz
Preußisches Fluchtliniengesetz
Richtlinie zur Ermittlung von Bodenrichtwerten (BRW-RL)
Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)
Sozialgerichtsgesetz (SGG)
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – (SBG IX)
Verfassung von Berlin (VvB)
Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauproduktenverordnung)
Verordnung (EG) Nr. 765/2008 (Akkreditierung und Marktüberwachung)
Verordnung über das förmliche Verwaltungsverfahren (FörmVfVO)
Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des
Planinhalts (PlanzV 90)
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO)
Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Vermessungswesen (VermGebO)
Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (ImmoWertV)
Verordnung über die Grundstücksnumerierung (NrVO)
Verordnung über die Vergütung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVIVergO)
Verordnung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung in Berlin (EnEV-DV Bln)
Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (DVO-BauGB)
Verwaltungsverfahrensverordnung (VwVfG)
Verwaltungsgebührenordnung (VGebO)
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG)
Wohnungsaufsichtsgesetz (WoAufG Bln)
Wohnungseigentumsgesetz

IV. Fachverfahren

(insbesondere im Fachbereich Stadtplanung)

Anträge auf Ausstellung einer Steuerbescheinigung nach Sanierungsrecht (§ 7h EStG)
Anträge auf Ausstellung eines Negativzeugnisses (§ 24 Absatz 1 BauGB)
Anträge auf Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung (§§ 144, 145 BauGB)
Aufstellung von Bebauungsplänen, insbesondere im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 BauGB)
Beratung zu Bebauungsmöglichkeiten von Grundstücken, Städtebaulichen Stellungnahmen, planungsrechtlichen Auskünften (§§ 30, 33, 34, 35 BauGB)
Genehmigungsverfahren für Maßnahmen in Erhaltungsgebieten (§§ 172, 173 BauGB)
Anträge auf Akteneinsicht (nach VwVfG Bln, IFG, VvB, BezVwG, VwGO)

(insbesondere in der Bau- und Wohnungsaufsicht)

Aktive Marktüberwachung von Händlern nach BauPVO (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) und Verordnung (EG) Nr. 765/2008 (Akkreditierung und Marktüberwachung))
Anerkennungsverfahren für Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure sowie Prüfsachverständige (§ 3 BauPrüfV) sowie entsprechende fachaufsichtliche Verfahren und Rücknahme- und Widerrufverfahren
Anfragen von Bürgerinnen bzw. Bürgern und am Bau Beteiligten (Öb Vermessungsingenieure, Architekten, Bauherren etc.)
Anhörungen/ Anordnungen auf Mängelbeseitigung
Anhörungen/ Anordnungen im Sinne von §§ 3, 4 und §§ 6 bis 10 WoAufG Bln
Anhörungen/ Anordnungen zur Einstellung der Arbeiten (§ 79 BauO Bln)
Anhörungen/ Anordnungen zur Nutzungsuntersagung bzw. Beseitigung von Anlagen (§ 80 BauO Bln)
Anhörungen/ Anordnungen zur Sicherung von baulichen Anlagen (§ 3 Abs. 1 BauO Bln)
Anordnungen zur Sicherstellung der Versorgung (§ 17 ASOG Bln)
Anhörungen von Nachbarn (§ 70 BauO Bln)
Anhörungen vor Löschung einer Baulast (§ 84 Abs. 3 BauO Bln)
Anträge auf Akteneinsicht (nach VwVfG Bln, IFG, VvB, BezVwG, VwGO)
Anträge auf Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung (WEG)
Anträge auf Bauaufsichtliche Zustimmung (§ 77 BauO Bln)
Anträge auf Entgegennahme einer Baulasterklärung ins Baulastenverzeichnis (§ 84 BauO Bln)
Anträge auf Erteilung einer Baulastenauskunft (§ 84 Abs. 5 BauO Bln)
Anträge auf Erteilung eines Gastspielprüfbuches nach (§ 38 BetrVO)
Anträge auf Erteilung einer Genehmigung der Beseitigung von Gebäuden mit Wohnraum (§ 63b)
Anträge auf Erteilung einer Genehmigung für Fliegende Bauten (§ 76 BauO Bln)
Anträge auf Erteilung einer Teilbaugenehmigung (§ 74 BauO Bln)
Anträge auf Erteilung einer vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung nach § 16a Abs. 2 BauO Bln
Anträge auf Erteilung einer Zustimmung im Einzelfall (§ 20 BauO Bln (vstl. bis
30.09.2018))
Anträge auf Erteilung eines Vorbescheids oder planungsrechtlichen Bescheids (§ 75 BauO Bln)
Anträge auf technische Probe (§ 38 Abs. 3 S. 3 BetrVO)
Anträge auf Erteilung von Gebührenbescheiden nach BauGebO
Anträge auf Zulassung von Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen (§ 67 BauO Bln)
Anzeigen der Beseitigung baulicher Anlagen (§ 61 Absatz 3 Satz 2 BauO Bln)
Anfragen zur EnEV oder EnEV-DV Bln
Ausstellung von Zweitbescheiden nach SchfHwG
Bauanträge (§§ 63, 63a und 64 BauO Bln)
Bauaufsichtliche Prüfung von bautechnischen Nachweisen (§ 66 Abs. 2 und 3 BauO Bln)
Brandsicherheitsschauen (§ 6 BetrVO)
Gerichtsstreitverfahren (§§ 74 ff VwGO)
Mängelanzeigen der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger infolge der
Feuerstättenschau
Mängelanzeige im Rahmen der Bauaufsicht
Mängelanzeige im Rahmen der Wohnungsaufsicht
Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 85 BauO Bln und im Sinne von § 13 WoAufG Bln
Reaktive Marktüberwachung (Anzeige, die eine Kontrolle von Bauprodukten,
Maßnahmen und Anordnungen nach BauP-MÜVDG erfordert) von Wirtschaftsakteuren nach BauPVO (VO (EU) Nr.305/2011) und VO (EG) Nr. 765/2008 (Akkreditierung und Marktüberwachung))
Verlängerungsanträge (§ 73 Abs. 2 BauO Bln)
Vorlagen von Bauvorlagen und Unterlagen in der Genehmigungsfreistellung (§ 62 BauO Bln)
Verwaltungsvollstreckungsverfahren
Widerspruchsverfahren (§§ 68 ff VwGO)

(insbesondere in der Unteren Denkmalschutzbehörde)

Anhörung/ Anordnung zur vorläufigen Einstellung von Baumaßnahmen (§ 13 Absatz 2 DSchG Bln)
Anhörung/ Anordnung zur Wiederherstellung von ungenehmigt veränderten Baudenkmalen (§ 13 Absatz 1 DSchG Bln)
Anträge auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung (ASOG Bln, DSchG Bln)
Denkmalschutzrechtliche Ordnungsverfahren (§ 19 DSchG Bln)
Durchführung von Gerichtsstreitverfahren (§§74 ff VwGO)
Durchführung von Verwaltungsvollstreckungsverfahren
Durchführung von Widerspruchsverfahren (§§ 68 ff VwGO)
Erteilung von Informationen und Auskünften (§ 1 DSchG Bln)
Erteilung von Steuerhinweisen
Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 19 DSchG Bln

(insbesondere im Fachbereich Vermessung)

Anträge auf Ausstellung einer Begünstigungsbescheinigung (§ 1 VermGBln, § 1025 BGB, VermGebO)
Anträge auf Ausstellung einer Bescheinigung über die örtliche und wirtschaftliche Einheit (§ 1 VermGBln, § 1025 BGB, VermGebO, GNotKG)
Anträge auf Ausstellung einer Entfernungsbescheinigung (§ 1 VermGBln, SGB IX, BRKG, SGG, § 2 GüKG, VermGebO)
Anträge auf Ausstellung einer Gegenstandslosigkeitsbescheinigung (VermGBln, VermGebO)
Anträge auf Ausstellung einer Grenzbescheinigung (VermGBln, VermGebO)
Anträge auf Ausstellung einer Grundstücksnummerbescheinigung (VermGBln, NrVO, VermGebO)
Anträge auf Ausstellung einer Identitätsbescheinigung (VermGBln, VermGebO)
Anträge auf Ausstellung einer Lage- und Höhenbescheinigung (§ 24 VermGBln, BauO Bln, ÖbVIVergO)
Anträge auf Ausstellung einer Nichterstreckungsbescheinigung (VermGBln, VermGebO)
Anträge auf Ausstellung eines Unschädlichkeitszeugnises bei Grundstückseigentum (Gesetz betreffend die Erleichterung unentgeltlicher Abtretungen einzelner Gutsteile oder Zubehörstücke zu öffentlichen Zwecken vom 15. Juli 1890, Gesetz betreffend den erleichterten Abverkauf kleiner Grundstücke vom 3. März 1850, Gesetz über den erleichterten Austausch einzelner Parzellen von Grundstücken vom 27. Juni 1860, VermGebO)
Anträge auf Ausstellung von Karten, Geobasisdaten – Abgabe Karte 1:5000 (§ 13 VermGBln, GeoZG Bln, VermGebO Bln, VGebO Bln)
Anträge auf Bildung neuer Flurstücke, Grenzherstellung (§ 19 VermGBln, ÖbVIVergO)
Anträge auf Einsichtnahme in das Straßenverzeichnis (§§ 3, 6 BerlStrG)
Anträge auf Festsetzung von Grundstücksnummern (§ 24 VermGBln, §§ 126, 200, Absatz 1, 2 BauGB, NrVO, VermGebO)
Anträge auf Verschmelzung von Flurstücken (VermGBln)
Aktualisierungen von Gebäudevermessungen (§ 19 VermGBln, ÖbVIVergO)
Auskünfte aus dem Straßenverzeichnis (§§ 3, 6 BerlStrG, VermGebO)
Auskünfte oder Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (§ 17 Abs. 1 Satz 3 VermGBln)
Auskünfte über Bodenrichtwerte (§ 196 BauGB, § 15 Absatz 3 Nummer 6 DVO BauGB, § 10 ImmoWertV, BRW-RL, VermGebO)
Auskünfte über festgesetzte Bebauungspläne und Fluchtlinienpläne (BauGB,
BauNVO, Preußisches Fluchtliniengesetz, PlanzV 90, BauO Bln, VermGebO, VGebO)
Auskünfte über Nivellementspunkte (§§ 9, 10, 11 VermGBln, VermGebO)
Erstellung von Lageplänen, Bauvorlagen (§ 24 VermGBln, BauO Bln, §§ 1, 3 BauVerfVO, ÖbVIVergO)
Gebäudevermessungen (§ 19 VermGBln, ÖbVIVergO)
Kartenverkauf (§§ 9, 13, 24 VermGBln)
Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 27 VermGBln
Vereinigungs- und Teilungsanträge (Grundstücke) sowie deren Beglaubigungen (BGB, BeurkG, GNotKG einschließlich Anlage 1 (Kostenverzeichnis) zu § 3 Absatz 2, Nr. 14160 Nr. 3, VermGebO)
Vervielfältigungen von Bebauungsplänen (VermGBln , BauGB, BauNVO, Preußisches Fluchtliniengesetz, PlanzV 90, BauO Bln, VermGebO, VGebO)
Widerspruchsverfahren (§§ 68 ff VwGO)

(in allen Fachbereichen gleichermaßen)

Beantwortung von Schriftlichen und Großen Anfragen sowie Einwohneranfragen aus der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick
Beantwortung von Schriftlichen Anfragen aus dem Abgeordnetenhaus des Landes Berlin
Stellungnahmen zu Petitionen und Eingaben
Nachrichten (die per E-Mail, postalisch, telefonisch, per Fax oder persönlich eingehen)
und weitere Anfragen bearbeiten zu können, erfassen und verarbeiten wir Daten der Verfahrensbeteiligten.
Das bedeutet, dass wir die Daten der Verfahrensbeteiligten erheben und im Folgenden unter anderem speichern, nutzen, übermitteln oder löschen, sofern es verfahrensrelevant ist.

V. persönliche Daten

Gespeichert werden insbesondere die folgenden persönlichen Daten:
Name, Vorname
ggf. Akademischer Grad
Adresse (Land, PLZ, Straße, Hausnummer)
Telefon/ Mobiltelefon
E-Mail-Adresse
im Bedarfsfall darüber hinaus vor allem
Beruf (bei Bauleitungen)
Bauvorlageberechtigung bei Entwurfsverfassern nach § 65 BauO Bln
Fax-Nummer
Listeneintragung / Verzeichniseintrag bei Prüfingenieurinnen, Prüfingenieuren und Prüfsachverständigen
Name und Adresse der/ des Grundstücks-Eigentümerin / -eigentümers, der/ des Erbbauberechtigten, der/ des im Grundbuch Vorgemerkten
Lagebezeichnung des erfassten (Bau-)Grundstücks zum Vorhaben
Eintragungen von Baulasten

bei Ordnungswidrigkeitsverfahren insbesondere
Geburtsdatum und Geburtsort
bei Personen bis zum 18. Lebensjahr: Verwandtschaftsverhältnis und Anschrift des gesetzlichen Vertreters (Eltern, Vormund),
ggf. Geburtsname
ggf. Angaben zu wirtschaftlichen Verhältnissen unter anderem Nettoeinkommen, Art der Schulden (freiwillige Angaben)
werden auch Daten aus den Grundbüchern der Grundbuchämter, Geobasisdaten online (Liegenschaftskatasterdaten), Melderegisters und Handelsregisters werden erfasst und verarbeitet.

VI. besondere Verfahren der Datenverarbeitung

Die Datenverarbeitung erfolgt teilweise unter Verwendung des elektronischen Fachverfahrens eBG. Dieses Fachverfahren wird von
kommIT Gesellschaft für Informationstechnik mbH, Hansaring 55, 50670 Köln, info@komm-it.de mit den Nachunternehmern OTS-Informationstechnologie AG, Betriebsstr. 23, 94560 Offenberg, ots@ots-ag.de, T-Systems International GmbH, Hahnstraße 43d, D-60528 Frankfurt am Main info@t-systems.com als Dienstleister betrieben und gepflegt (Auftragsdatenverarbeitung).
Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und sonstigen Stellen nach § 69 BauO Bln, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Antrag durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme Ihre Nachricht oder Ihr Schreiben nicht beantwortet bzw. die Genehmigungsfähigkeit des Antrags nicht beurteilt werden kann, werden die personenbezogenen Daten an diese übermittelt, vgl. § 87 BauO Bln iVm der BauVerfV.

VII. Dauer der Speicherung

Die Daten werden
bei Anträgen, Anzeigen und Schreiben, die konkrete bauliche Anlagen, Bauprodukte
oder Grundstücke betreffen, bis zwei Jahre nach der Beseitigung der baulichen Anlage
bei Schreiben, die keine konkreten baulichen Anlagen, Bauprodukte oder Grundstücke betreffen, zwei Jahre
bei Verfahren zur Anerkennung von Prüfingenieurinnen, Prüfingenieuren und
Prüfsachverständigen im Falle einer Ablehnung für zwei Jahre, im Falle der Anerkennung bis zu zwei Jahre nach Erlöschen der Anerkennung
bei Ordnungswidrigkeitsverfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens (durch Bezahlung oder Einstellung)
bei Gebührenbescheiden sieben Jahre
bei Baulasten so lange die öffentlich-rechtliche Notwendigkeit besteht
gespeichert.

VIII. Rechte der Betroffenen

Als betroffene Person haben Sie folgende Rechte:
Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten (insbesondere darüber, welche personenbezogenen Daten wir über Sie zu welchen Zwecken verarbeiten, wem diese bereits offengelegt und an wen diese weitergegeben wurden sowie an wen wir beabsichtigen, diese noch weiterzugeben)
Berichtigung fehlerhafter Angaben zu Ihrer Person
Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, zum Beispiel, wenn die Daten bei uns für den oben angegebenen Zweck nicht mehr benötigt werden und es keine gesetzliche Grundlage mehr für die längere Speicherung bei uns gibt
Unter bestimmten Umständen: Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (die Daten werden in diesem Fall nicht gelöscht, aber auch nicht weiter genutzt)
Aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen persönlichen Situation ergeben: Einlegung eines Widerspruchs gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten
Einreichung einer Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten des Bezirksamtes sowie bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Kontaktdaten s.o., I., II.)
Erhalt der von Ihnen bereitgestellte personenbezogene Daten in einem übertragbaren Format.

IX. Grund der Datenspeicherung und -verarbeitung

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Vorgangsbearbeitung gesetzlich vorgesehen und erforderlich. Ohne die vollständigen Angaben können wir die obengenannten Verfahren nicht bearbeiten.

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