Der Anmeldezeitraum für den Übergang in die Jahrgangsstufe 7 an weiterführenden Schulen ist vom 5. März bis 12. März 2026.
In dieser Zeit melden die Eltern ihr Kind in der Erstwunschschule an. Sie können auch einen Zweit- und Drittwunsch angeben. Bei der Anmeldung müssen der Anmeldebogen und die Förderprognose vorgelegt werden. Den entsprechenden Anmeldebogen erhalten Sie in der Schule Ihres Kindes. Bewerbungen an Gymnasien können nur noch berücksichtigt werden, wenn die Summe der Zeugnisnoten in Mathe, Deutsch und erste Fremdsprache im 2. Halbjahr der 5. Klasse und im 1. Halbjahr der 6. Klasse zusammen maximal 14 ergibt! (Beispiel: 5. Klasse: Ma: 2 + D: 2 + Eng: 2 und 6. Klasse: Ma: 3 + D: 3 + Eng: 1 = 13). Bei einer Summe von über 14 ist das Bestehen des zentralen Probeunterrichts an einem Gymnasium erforderlich. Der entsprechende Nachweis muss zusammen mit den Anmeldeunterlagen bei der Erstwunschschule vorgelegt werden. . Dies gilt auch bei Anmeldungen an Integrierten Sekundarschulen oder Gemeinschaftsschulen, wenn hier als Zweit- oder Drittwunsch ein Gymnasium benannt wurde.