Gesundheit ist ein hohes individuelles Gut. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen darauf vertrauen können, dass das, was sie verzehren oder in anderer Weise gebrauchen, gesundheitlich unbedenklich und sicher ist. Die amtliche Lebensmittelüberwachung hat deshalb zur Aufgabe, Verbraucher*innen vor gesundheitlichen Gefahren sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen.
Dabei sind wir zuständig für Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände, wobei hierunter verbrauchernahe Produkte (wie z.B. Kleidung oder Kinderspielzeug) sowie Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen (wie Geschirr und Besteck) fallen.