Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Mann mit Beutel im Supermarkt

Gesundheit ist ein hohes individuelles Gut. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen darauf vertrauen können, dass das, was sie verzehren oder in anderer Weise gebrauchen, gesundheitlich unbedenklich und sicher ist. Die amtliche Lebensmittelüberwachung hat deshalb zur Aufgabe, Verbraucher*innen vor gesundheitlichen Gefahren sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen.

Dabei sind wir zuständig für Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände, wobei hierunter verbrauchernahe Produkte (wie z.B. Kleidung oder Kinderspielzeug) sowie Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen (wie Geschirr und Besteck) fallen.

Person in einer Kantine hält ein Tablett mit Spaghetti und Tomatensauce, Salat und Weintrauben

Verbraucherbeschwerden

Unsere Lebensmittelkontrolleur*innen führen regelmäßige und risikoorientierte Plankontrollen in
  • Herstellerbetrieben,
  • im Groß- und Einzelhandel,
  • in Gastronomiebetrieben,
  • in Hotels
  • sowie Kantinen durch.

Trotz dieses Monitorings kann es zu Problemen oder Mängeln kommen. Sollten Sie Hinweise darauf haben, dass in Betrieben, die Lebensmittel oder Produkte herstellen, verarbeiten oder verkaufen, Mängel in der Hygiene bestehen oder Lebensmittel und Produkte falsch ausgezeichnet oder zusammengesetzt sind, setzen Sie uns gerne darüber in Kenntnis. Hierfür können Sie das unten stehende Beschwerdeformular nutzen.

  • Formular für Verbraucherbeschwerde über einen Lebensmittelbetrieb_09/2021

    Dokument ist nicht barrierefrei

    PDF-Dokument (150.0 kB)

Vegetarisches Essen in der Schulkantine

Lebensmittelwarnungen

Prinzipiell sind Unternehmen selbst für die Sicherheit und Unbedenklichkeit ihrer Lebensmitteln verantwortlich. Als Lebensmittelaufsicht überprüfen wir stichprobenartig Produkte, um genau dies sicherzustellen.

Sollten bei diesen amtlichen Kontrollen Mängel gefunden werden, wird eine offizielle Lebensmittelwarnung herausgegeben. Die Behörden der Bundesländer oder das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlichen über

das Portal lebensmittelwarnung.de

öffentliche Warnungen und Informationen im Sinne des § 40 Absatz 1 und Absatz 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB). Dies betrifft Fälle, in denen von einem breiten öffentlichen Interesse ausgegangen wird oder anzunhemen ist, dass Verbraucher*innen nicht über andere Wege informiert werden.
Dabei kann es sich um einen offiziellen Hinweis der zuständigen Behörde selbst oder eine Rückrufaktion durch Unternehmen handeln.

Über das Portal haben Verbraucher*innen die Möglichkeit, sich direkt über aktuelle Warnungen bezüglich Lebensmitteln, Kosmetika oder Bedarfsgegenständen zu informieren, die auf dem Markt erwerblich sind, über das Internet verkauft werden oder bereits an Verbraucher*innen gelangt sind.