Tierische Nebenprodukte

Schweine im Stroh

Unter tierischen Nebenprodukte versteht man ganze Tierkörper, Tierkörperteile getöteter beziehungsweise verendeter Tiere sowie Erzeugnisse tierischen Ursprungs (einschließlich Eizellen, Embryonen und Samen, die nicht für Zuchtzwecke vorgesehen sind).
Da tierischen Nebenprodukten eine bedeutende Rolle bei der Übertragung von infektiösen Tierkrankheiten zukommt, unterliegt ihre Handhabung besonderen Vorgaben. Dadurch soll verhindert werden, dass tierische Nebenprodukte in die Lebensmittelkette gelangen können.

Weiterführende Informationen zum Thema sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zu finden.

Güternahverkehr

Behördliche Registrierung und Zulassung

Werden Unternehmer*innen auf einer der Stufen der Erzeugung, des Transports, der Handhabung, der Verarbeitung, der Lagerung, des Inverkehrbringens, des Vertriebs, der Verwendung oder der Beseitigung von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten tätig, muss dies der zuständigen Veterinäraufsicht vor Aufnahme der Tätigkeit nach Artikel 23 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 zur Registrierung angezeigt werden.

Für bestimmte Tätigkeiten bzw. Betriebe wird eine Zulassung nach Artikel 24 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 benötigt, die gesondert beantragen werden muss. Hierzu zählen herstellende Unternehmen von Futtermitteln (sog. BARF-Futter), organischen Dünge- und Bodenverbesserungsmitteln sowie Transporttätigkeiten zur Kremierung von toten Heimtieren.