Futtermittel

Rinder in einer Stallanlage fressen Stroh
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Registrierung und Zulassung von Futtermittelunternehmen

Gemäß der Futtermittelhygieneverordnung müssen alle Betriebe, die in einer der Herstellungs-, Verarbeitungs-, Lagerungs-, Transport- oder Vertriebsstufen von Futtermitteln tätig sind laut Artikel 9 VO (EG) Nr. 183/2005 bei ihrer zuständigen Behörde registriert sein.
Für bestimmte Tätigkeiten (z.B. das Herstellen und Inverkehrbringen bestimmter Futtermittelzusatzstoffe) ist eine Zulassung der Betriebe nach Artikel 10 der VO (EG) Nr. 183/2005 erforderlich. Anträge zur Registrierung und Zulassung von Futtermittelunternehmen finden Sie bei der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung.

Zuständige Behörde für die Antragstellung

Sollten Sie die Herstellung, den Verkauf, Transport, Export oder Import von Futtermitteln planen, wenden Sie sich bitte vorher an die zuständige Behörde. Dies gilt auch, wenn Sie Futtermittel in der Landwirtschaft erzeugen (Primärproduktion).

Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Bezirkes Marzahn–Hellersdorf übernimmt diese Aufgabe für ganz Berlin:

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
Ordnungsamt – Veterinärüberwachung Marzahn-Hellersdorf
Premnitzer Straße 11, 12681 Berlin
E-Mail: ord@ba-mh.berlin.de