Gefahrenabwehr (Bissvorfälle)

Mann hält seinen Zeigefinger ermahnend vor das Gesicht seines Hundes

Wenn ein Hund einen Menschen beißt oder anderweitig gefährdet, kann er von der Veterinäraufsicht des zuständigen Ordnungsamtes mit Auflagen belegt werden. Hierzu zählen z.B. ein Maulkorbzwang, der Besuch einer Hundeschule oder ein Wesenstest.
Die Veterinäraufsicht wird bei Bissvorfällen oder anderen Gefahren durch Hunde gegenüber Menschen oder Tieren tätig. In besonders gravierenden Fällen, bei Wiederholungsfällen oder bei Verstoß gegen die von der Veterinäraufsicht erteilten Auflagen kann es nötig werden, den Hund sicherzustellen. Bissvorfälle und Gefahren durch Hunde können Sie entweder bei der Polizei oder direkt bei uns zur Anzeige bringen.

Hundebiss anzeigen

Um eine schnellstmögliche Bearbeitung Ihrer Hundebissmeldung zu gewährleisten, benötigen wir genaue Angaben zum Hundehalter*in bzw. dem Haltungsort. Alle Beweise eines Angriffs oder einer Verletzung in Form von Zeugenangaben oder Behandlungsnachweisen von Ärzten und/oder Tierärzten sollten uns gesammelt zur Verfügung gestellt werden. Der angezeigte Vorfall muss so detailliert wie möglich beschrieben werden, um eine Gefährdung durch das Tier und die hierzu führenden Umstände klar erkennen zu können.

  • Formular zur Meldung eines Hundebisses

    PDF-Dokument (927.8 kB)

Beschwerden oder Anzeigen können in einigen Fällen auch anonym abgegeben werden. Oftmals ist es zur erfolgreichen Bearbeitung aber erforderlich, mögliche Zeugen zu benennen oder mit den Anzeigenden Rücksprache halten zu können.

Weiteres Vorgehen nach einer Anzeige

Bei Notwendigkeit wird der Hund mit seinem Halter*in im Rahmen unserer Sprechstunde zur Beurteilung seines Sozialverhaltens vorgeladen. Üblicherweise werden der betreffende Hund und sein Besitzer*in im Rahmen eines Spaziergangs in der Umgebung des Dienstgebäudes von einem amtlichen Tierarzt*in begleitet und zum Sachverhalt sowie zur Hund-Halter-Beziehung befragt. Darüber hinaus wird das Verhalten des Hundes in der Umwelt (z.B. gegenüber Passanten, Fahrradfahrenden, anderen Hunden) beurteilt.

Nach dieser Beurteilung erfolgt eine Besprechung zu möglichen Auflagen in der weiteren Haltung des Hundes (z. B. Leinenzwang, Maulkorbzwang, Hundetraining, Verwarnung etc.).