Öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Der Aufenthaltsort des nachstehenden Bescheidempfängers ist unbekannt:

Name, Vorname:
Landschek, Alexander

Zuletzt wohnhaft: Dammweg 10 in 12435 Berlin -
Zuletzt aufhältig: bei Fr. Silke Bock, Redwitzgang 8 in 12487 Berlin

Es ist ein Bescheid unter dem

Bescheid unter dem Aktenzeichen: 0060_25_TSch-US

Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o.a. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden konnte, da der tatsächliche Aufenthaltsort unbekannt ist.
Ermittlungen über den aktuellen tatsächlichen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos, eine Zustellung ist nicht möglich, war erfolglos.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 7 des Berliner Verwaltungsverfahrensgesetzes (BlnVwVfG) vom 21. April 2016 i.V.m. § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12. August 2005 (BGBI I S. 2354) öffentlich zugestellt. Der Bescheid gilt gemäß§ 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse
Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises abgeholt oder durch einen bevollmächtigten Vertreter eingesehen werden bei:

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
- Ordnungsamt -
Fachbereich Veterinär- und Lebensmittel-aufsieht
in der Salvador-Allende-Str. 80 B in 12559 Berlin.

Vor Abholung / Einsichtnahme ist ein Termin zu vereinbaren unter: (030) 90297 4811

Im Auftrag

(im Original unterzeichnet)

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin

Postanschrift
PF: 91 02 40
12414 Berlin