Öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Der Aufenthaltsort der nachstehenden bescheidempfängenden Person ist unbekannt:
Name, Vorname:
Hillig, Jacqueline
zuletzt bekannte Anschrift.
Am Stieggarten 6 in 12589 Berlin
Es ist ein Bescheid unter dem
Aktenzeichen: 0636_24_TSch-HuB
Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter o.a. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden konnte, da am Grundstück kein Hausbriefkasten mehr zur Verfügung steht. Die Klingel funktioniert nicht, da der Strom auf dem Grundstück abgestellt ist. Das Wohnhaus sieht unbewohnt aus.
Ermittlungen über den aktuellen tatsächlichen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos, eine Zustellung ist nicht möglich.
Das oben genannte Schriftstück wird hiermit gemäß § 7 des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung (VwVfGBln) i.V.m. § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) öffentlich zugestellt.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin – Ordnungsamt – Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
in der Salvador-Allende-Str. 80 B in 12559 Berlin.
Vor Abholung/Einsichtnahme ist ein Termin zu vereinbaren unter: 030 90297 4811
Im Auftrag(im Original unterzeichnet)
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Postanschrift
PF: 91 02 40
12414 Berlin
- Tel.: (030) 90297-0
- Fax: (030) 90297-4141
- E-Mail Zentrales E-Mail-Postfach Bezirksamt Treptow-Köpenick