Kosteneinziehung Unterhaltsvorschuss

In der Kosteneinziehung werden in abgeschlossenen Leistungsfällen aus den Bereichen Unterhaltsvorschuss und Sozialhilfe (Altfälle) die ausstehenden Forderungen des Landes Berlin aus bestandskräftigen Unterhaltstiteln, soweit keine Beistandschaft mehr besteht, und Kostenfestsetzungsbescheiden eingezogen. Soweit der sofortige Ausgleich der Forderung nicht möglich ist, können die Kostenschuldner Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarung beantragen.

  • Sachbearbeiterin B, C, D, G, H, I, M, N, O, Q, S, St, T, U, V, Y und USVO

    Frau Methner
    Jug KR 8131

    Zimmer: 114
    Telefon: (030) 90297 5336
    E-Mail

  • Sachbearbeiter A,F, J, K, P, R, Sch, W, Z und BSHG-Altfälle

    Herr Lauber
    Jug KR 8139

    Zimmer: 119
    Telefon: (030) 90297 5303
    E-Mail