Ab September informiert die Koordinierungsstelle regelmäßig online über die Möglichkeiten und Aufgaben einer ehrenamtlichen Vormundschaft. Interessierte können sich unkompliziert per Link in die Videokonferenz zuschalten, sich informieren und ihre Fragen direkt an die Koordinatorin für ehrenamtliche Vormundschaften richten. Weitere Informationen und die Kontaktdaten zur Anmeldung finden Sie weiter unten unter “Unsere Infoveranstaltungen”.
Koordinierungsstelle ehrenamtliche Vormundschaft (KEV)
Neues Angebot: Online-Infoabende zur ehrenamtlichen Vormundschaft
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18.08.2026
15:00 bis 17:00 UhrKIEZKLUB Vital, Myliusgarten 20, 12587 Berlin
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20.08.2026
15:00 bis 17:00 UhrKIEZKLUB Johannisthal, Sterndamm 102, 12487 Berlin
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25.08.2026
15:00 bis 17:00 UhrKIEZKLUB Gerard Philippe, Karl-Kunger-Straße 30, 12435 Berlin
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27.08.2026
14:00 bis 18:00 UhrJugendamt, Groß-Berliner Damm 154, 12489 Berlin
Raum 309A -
01.09.2026
15:00 bis 17:00 UhrRathaus Köpenick, Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin
Raum Hauptmann (A1.01) Erdgeschoss rechts -
03.09.2026
15:00 bis 17:00 UhrKIEZKLUB Alte Schule, Dörpfeldstraße 54/56, 12489 Berlin
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10.09.2026
14:00 bis 17:00 UhrJugendamt, Groß-Berliner Damm 154, 12489 Berlin
Raum 309A -
15.09.2026
15:00 bis 17:00 UhrKIEZKLUB Vital, Myliusgarten 20, 12587 Berlin
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22.09.2026
15:00 bis 17:00 UhrKIEZKLUB Gerard Philippe, Karl-Kunger-Straße 30, 12435 Berlin
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24.09.2026
14:00 bis 18:00 UhrJugendamt, Groß-Berliner Damm 154, 12489 Berlin
Raum 309A
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10.09.2026
18:00 UhrOnline-Infoabend
Anmeldung unter jug.kev@ba-tk.berlin.de -
14.09.2026
17:30 UhrRegionales Begegnungszentrum Süd der Volkssolidarität
Baumschulenstr. 31
12437 Berlin -
16.09.2026
18:00 UhrRathaus Köpenick
Alt Köpenick 21, Berlin
Raum A 1.01.
(Erdgeschoss rechts) -
17.09.2026
14:00 UhrKIEZKLUB Gerard Philippe
Karl-Kunger-Str. 30
12435 Berlin
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Flyer_ehrenamtliche-Vormundschaft
PDF-Dokument (442.4 kB)
Häufig gestellte Fragen
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Wer kann Vormund werden?
Ehrenamtlicher Vormund kann grundsätzlich werden, wer volljährig und persönlich geeignet ist und bereit ist, Verantwortung für ein Kind oder einen Jugendlichen zu übernehmen. Entscheidend ist, dass die Person zuverlässig ist, ausreichend Zeit mitbringt und das Wohl des Kindes im Mittelpunkt steht.
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Wann und warum wird ein Vormund bestellt?
Ein Vormund wird für ein Kind oder einen Jugendlichen bestellt, wenn die Eltern die elterliche Sorge nicht oder nicht ausreichend ausüben können. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn beide Eltern verstorben sind, ihnen die elterliche Sorge vollständig entzogen wurde oder die rechtlichen Voraussetzungen für eine wirksame Vertretung des Kindes fehlen.
Der Vormund übernimmt die rechtliche Verantwortung für das Kind und vertritt es in den Bereichen, in denen die elterliche Sorge auf ihn übertragen wurde. Dazu gehört, wichtige Entscheidungen im Interesse des Kindes zu treffen und seine Rechte und Bedürfnisse zu vertreten.
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Welche Rechte und Pflichten hat ein Vormund?
Zu den wichtigsten Pflichten eines Vormunds gehören:
- die Interessen und Rechte des Kindes zu vertreten,
- wichtige Entscheidungen zum Wohl des Kindes zu treffen,
- das Kind alters- und entwicklungsgerecht an Entscheidungen zu beteiligen,
- den persönlichen Kontakt zum Kind zu halten und seine Lebenssituation im Blick zu behalten,
- mit dem Kind und wichtigen Bezugspersonen zusammenzuarbeiten,
- die gesetzlichen Vorgaben und Vorgaben des Familiengerichts zu beachten.
Mit der Vormundschaft sind auch bestimmte Rechte verbunden. Der Vormund kann im Rahmen seines Aufgabenbereichs Entscheidungen für das Kind treffen und es rechtlich vertreten. Dazu können beispielsweise Entscheidungen über den Aufenthaltsort, die Beantragung von Leistungen oder die Zustimmung zu bestimmten medizinischen Maßnahmen gehören.
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Wer unterstützt den ehrenamtlichen Vormund?
Ehrenamtliche Vormunde werden bei ihrer Aufgabe nicht allein gelassen. Sie erhalten in der Regel eine fachliche Einführung, Beratung und Begleitung durch die zuständige Koordinierungsstelle. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Vormundes.
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Wie laufen die Eignungsprüfung und Bestellung eines Vormundes ab?
Wer ehrenamtlich Vormund werden möchte, durchläuft zunächst eine Eignungsprüfung. Dabei geht es darum festzustellen, ob die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Übernahme einer Vormundschaft erfüllt sind und ob die Person bereit und in der Lage ist, Verantwortung für ein Kind oder einen Jugendlichen zu übernehmen.
Die Eignungsprüfung umfasst in der Regel mehrere Schritte. Dazu gehören persönliche Gespräche mit der Koordinierungsstelle, die Prüfung der persönlichen Voraussetzungen sowie gegebenenfalls die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses und weiterer erforderlicher Unterlagen. Auch die Motivation, die zeitlichen Möglichkeiten und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Kind, seinen Bezugspersonen und den beteiligten Fachstellen spielen eine wichtige Rolle.Ist die Person für die Aufgabe geeignet, kann sie dem Familiengericht als ehrenamtlicher Vormund vorgeschlagen werden. Das Familiengericht prüft zusätzlich die Geeignetheit der Person mittels Abfrage des Bundeszentralregisters und des Schuldnerverzeichnisses.
Hält auch das Familiengericht die vorgeschlagene Person für geeignet, wird sie zum Vormund bestellt und erhält eine Bestellungsurkunde.