Auf der Grundlage des Kindertagesförderungsgesetzes (v. 23.06.2008, § 9(2)) bietet der KJGD Reihenuntersuchungen in Kitas für Kinder zwischen 3,5 und 4,5 Jahren an. Diese Untersuchungen sind freiwillig und erfolgen nur mit dem Einverständnis der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Dieses Angebot dient dazu, die Entwicklung Ihres Kindes im vertrauten Umfeld der Kita zu beurteilen und im Falle einer Entwicklungsauffälligkeit Unterstützungsangebote zu empfehlen oder Fördermaßnahmen einzuleiten – und dies rechtzeitig mit genügend Vorlauf zur Einschulung. Die Untersuchung ist kostenfrei und die Beratung wird ohne Versicherungsnachweis und vertraulich durchgeführt.
Über Ihre Kindertagesstätte erhalten Sie Informationen, sobald wir Reihenuntersuchungen an Ihrer Einrichtung durchführen.