VOC

Flüchtige Organische Verbindungen

VOC (volatile organic compounds) stehen für den Begriff der flüchtigen organischen Verbindungen, z.B. für Benzin, Benzol, Lösemittel in Farben und Lacken, sowie für organisch-chemische Reinigungsmittel etc.

Sie emittieren in die Luft und können den Menschen schädigen. Manche VOC, wie Benzol, gelten als krebserregend.

Die Wirkung dieser Stoffe zeigt sich des Öfteren durch Reizungen der Augen und der Haut, sowie durch die Auslösung von Kopfschmerzen.

Weiterführende Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.bmuv.de/themen/gesundheit/innenraumluft/fluechtige-organische-verbindungen

Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen (31. BImSchV) vom 21. August 2001 (BGBl. I S. 2180)
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_31_2024/31._BImSchV.pdf

telefonische Erreichbarkeit:

Montag bis Mittwoch von 9.00 Uhr -12.00 Uhr / 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Donnerstag 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Freitag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr