Sie emittieren in die Luft und können den Menschen schädigen. Manche VOC, wie Benzol, gelten als krebserregend.
Die Wirkung dieser Stoffe zeigt sich des Öfteren durch Reizungen der Augen und der Haut, sowie durch die Auslösung von Kopfschmerzen.
Weiterführende Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.bmuv.de/themen/gesundheit/innenraumluft/fluechtige-organische-verbindungen
Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen (31. BImSchV) vom 21. August 2001 (BGBl. I S. 2180)
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_31_2024/31._BImSchV.pdf