Eine ordnungsbehördliche Bestattung wird durchgeführt, wenn entweder keine Angehörigen des Verstorbenen vorhanden sind, oder diese nicht ermittelt werden können.
Zudem erfolgt sie, wenn keine Bestattungsvorsorge getroffen wurde und niemand anders die Bestattung übernimmt.
Der Sterbeort muss sich in Berlin befinden. Die Zuständigkeit der Bezirke richtet sich nach der gültigen Meldeanschrift des Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes.
Sollten Angehörige vorhanden sein, jedoch finanziell nicht in der Lage sein, die Bestattung zu finanzieren, haben sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Sozialamt zu stellen. Dieses ist für den Bereich der letzten Meldeanschrift des Verstorbenen verantwortlich.
Genauere Informationen zur Sache und zu den bezirklichen Zuständigkeiten finden Sie unter nachfolgendem Link:
https://service.berlin.de/dienstleistung/326077/
Falls Sie nicht in der Lage sind, die Kosten für die Bestattung zu tragen, haben Sie die Möglichkeit, eine Kostenübernahme gemäß § 74 Sozialgesetzbuch XII beim zuständigen Sozialamt Treptow zu beantragen.
Den Antrag können Sie bequem im Internet herunterladen.