Der gesundheitliche Bevölkerungsschutz in Berlin umfasst Maßnahmen, die darauf abzielen, die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in Situationen atomarer, biologischer, chemischer und anderer Gefahrenlagen zu wahren.
Zu diesen Maßnahmen zählen sowohl die Notfallvorsorge als auch die medizinische Versorgung im Falle von Großschadensereignissen und anderen Katastrophen, die durch verschiedene Einrichtungen des Gesundheitswesens bereitgestellt werden.
Die Senatsverwaltung für Gesundheit ist verantwortlich für die Koordination dieser Maßnahmen im Land Berlin.
Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit allen beteiligten Akteuren, um eine zügige und effektive Reaktion auf gesundheitliche Notfälle zu gewährleisten und die Bevölkerung bestmöglich zu schützen.
Für weiterreichende Informationen folgen Sie bitte dem Link: