Öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz

Brief wird in Briefkasten eingeworfen

Wann erfolgt eine öffentliche Zustellung und auf welcher Rechtsgrundlage?

  • Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG gilt das Dokument als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
  • Mit der öffentlichen Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Kontakt

Amt für Soziales

Postanschrift:
Postfach 91 02 40, 12414 Berlin

  • E-Mailnicht für Dokumente mit elektronischer Signatur
  • E-Mailnur für Dokumente mit elektronischer Signatur

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