Für den Einsatz als Wahlhelfer_in in kommen grundsätzlich Personen in Betracht, die bei den Berliner Wahlen 2026 wahlberechtigt sind.
Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin
- deutsche Staatsangehörigkeitbesitzen,
- am Wahltag, dem 20. September 2026, das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten, also seit dem 20.06.2026, ununterbrochen in Berlin eine Wohnung innehaben oder sich sonst überwiegend in Berlin aufhalten,
- nicht infolge eines Gerichtsentscheids vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Wahl zu den Bezirksverordnetenversammlungen
- wahlberechtigt sind Deutsche unter den oben genannten Voraussetzungen,
- wahlberechtigt sind zusätzlich Unionsbürger_innen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unter den gleichen Voraussetzungen wie Deutsche,
- maßgeblich ist auch hier der Wahltag, der 20. September 2026.
Hinweis: Bei Rückfragen zur persönlichen Einsatzmöglichkeit, insbesondere bei minderjährigen Wahlhelfenden, wenden Sie sich bitte direkt an das Bezirkswahlamt,