Sterberegister

Sterbebuchabteilung

In dieser Abteilung werden alle Sterbefälle beurkundet, die in Treptow-Köpenick eingetreten sind. Außerdem werden hier die Kriegssterbefälle aller Angehörigen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht und Sterbefälle von deutschen Staatsangehörigen im Ausland beurkundet, die ihren letzten Wohnsitz in Treptow-Köpenick hatten.

Falls Sie den Tod eines nahen Angehörigen zu bedauern haben, sollten Sie sich zunächst an ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens wenden, das dann alle erforderlichen Behördengänge für Sie erledigt. Sie können den Sterbefall jedoch auch selbst bei uns anzeigen.

Anzeige eines Sterbefalls

Ab dem 01.08.2022 besteht zur Anzeige eines Sterbefalls die Möglichkeit, einen Termin über das Berliner Serviceportal einen zu buchen.

Wenn Sie den Sterbefall selbst im Standesamt anzeigen, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • den vom Arzt ausgestellten Leichenschauschein
  • Falls der Verstorbene ledig war, dessen Geburtsurkunde, erhältlich beim Geburtsstandesamt.
  • Wenn der Verstorbene verheiratet war eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister, grundsätzlich erhältlich bei dem Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen wurde.
  • Sollte der Verstorbene verwitwet gewesen sein, wird zusätzlich ein Nachweis über den Tod des Ehegatten benötigt. Ist der Tod noch nicht auf der beglaubigten Abschrift aus dem Eheregister oder der Eheurkunde eingetragen, wird eine Sterbeurkunde des Ehegatten benötigt, erhältlich bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Ehegatte verstorben ist.
  • War der Verstorbene geschieden, wird zusätzlich ein Nachweis über die Scheidung benötigt. Falls die Scheidung noch nicht auf der beglaubigten Abschrift aus dem Eheregister bzw. der Eheurkunde eingetragen wurde, ist ein Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk erforderlich, erhältlich bei dem Amtsgericht, das die Scheidung durchgeführt hat.
  • Besaß der Verstorbene nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, wird zusätzlich der Pass benötigt.

Ausländische Urkunden sind im Original und mit der Übersetzung eines beeidigten Dolmetschers vorzulegen.

Sterbefälle müssen spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt angezeigt werden.

Das Standesamt stellt bei Bedarf kostenfrei eine Sterbeurkunde für die Rentenkasse aus.

  • Sterbefallanzeige

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