Informationen zu den letzten Tagen vor der Wahl

Pressemitteilung vom 17.09.2026

Das Bezirkswahlamt Treptow-Köpenick weist darauf hin, dass die reguläre Möglichkeit zur Beantragung eines Wahlscheins und zur Briefwahl vor Ort für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zur Bezirksverordnetenversammlung am Freitag, dem 18. September 2026, um 15 Uhr endet.

Die Briefwahlstelle des Bezirksamtes Treptow-Köpenick in der Luisenstraße 16, 12557 Berlin, ist hierzu am Freitag, dem 18. September 2026, bis 15 Uhr geöffnet.

Wahlberechtigte können dort noch bis 15 Uhr ihre Briefwahlunterlagen persönlich beantragen und ihre Stimmen unmittelbar vor Ort abgeben.

Am Samstag keine reguläre Briefwahl mehr möglich

Am Samstag, dem 19. September 2026, können regulär keine neuen Wahlscheine mehr beantragt oder ausgestellt werden. Auch eine reguläre Briefwahl vor Ort ist an diesem Tag nicht mehr möglich. Eine Ausstellung von Wahlscheinen kommt am Samstag nur noch in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen in Betracht.

Wahlberechtigte, die glaubhaft versichern, dass ihnen ein bereits beantragter Wahlschein nicht zugegangen oder dieser verloren gegangen ist, können bis Samstag, dem 19. September 2026, 12 Uhr, einen Ersatzwahlschein erhalten.

Ausnahme bei unvorhersehbarer Verhinderung oder plötzlicher Erkrankung

Eine weitere Ausnahme besteht bei einer plötzlichen Erkrankung. Kann das zuständige Wahllokal deshalb nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden, kann ein Wahlschein ausnahmsweise noch am Wahlsonntag, dem 20. September 2026, bis spätestens 15 Uhr beantragt werden. Die unvorhersehbare Erkrankung ist gegenüber dem Bezirkswahlamt glaubhaft zu machen.

Das Bezirkswahlamt empfiehlt daher allen Wahlberechtigten, die regulär per Briefwahl wählen möchten, die verbleibende Zeit zu nutzen und spätestens am Freitag bis 15 Uhr die Briefwahlstelle aufzusuchen.

Kurz zusammengefasst

  • Donnerstag, 17. September: Briefwahl vor Ort von 10 – 18 Uhr
  • Freitag, 18. September, bis 15 Uhr: reguläre Beantragung Briefwahl vor Ort
  • Samstag, 19. September: keine reguläre Briefwahl; Ersatzwahlscheine bei glaubhaft gemachtem Nichtzugang oder Verlust bereits beantragter Wahlscheine bis 12 Uhr
  • Sonntag, 20. September: Wahlscheinausstellung nur noch in besonderen Ausnahmefällen, insbesondere bei glaubhaft gemachter plötzlicher Erkrankung, bis 15 Uhr