Berlin auf Digitalisierungskurs – auch für Projektförderungen soll es im Land Berlin bald einheitliche Verfahren zur besseren Zusammenarbeit zwischen Stadtgesellschaft und Verwaltung geben

Tandem des Projektes (v.l.n.r.: Herr Dr. Weigelt - SenASGIVA, Staatssekretär Bozkurt, Bezirksbürgermeister Igel, Frau Schleinstein - BA-TK)

Tandem des Projektes (v.l.n.r.: Herr Dr. Weigelt - SenASGIVA, Staatssekretär Bozkurt, Bezirksbürgermeister Igel, Frau Schleinstein - BA-TK)

Pressemitteilung vom 17.07.2026

Staatssekretär Bozkurt (li) und Bezirksbürgermeister Igel (re.) unterzeichnen die Kooperationsvereinbarung

Staatssekretär Bozkurt (li) und Bezirksbürgermeister Igel (re.) unterzeichnen die Kooperationsvereinbarung

Gemeinsame Kooperationsvereinbarung zwischen Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung und Bezirksamt Treptow-Köpenick geschlossen

Am Donnerstag, dem 9. Juli 2026 kamen der Staatssekretär für Soziales Aziz Bozkurt und der Bezirksbürgermeister von Treptow-Köpenick Oliver Igel zur Unterzeichnung einer ganz besonderen Kooperation im Rathaus Treptow zusammen. Beide Häuser haben sich in den letzten Jahren bereits auf unterschiedlichen Projektebenen auf den Weg gemacht, die Verfahren rund um zuwendungsbasierte Projektförderungen zu vereinfachen und zu digitalisieren. Nun verständigten sich die Führungsträger und deren durchführende Verwaltungseinheiten auf eine intensive Zusammenführung beider Entwicklungsstände, um notwendige Voraussetzungen für eine digitale Gesamtlösung zur partizipativen und rechtssicheren Abwicklung von Zuwendungen in Berlin zu schaffen.

Mit dem landesweiten Projekt „Vereinfachung, Optimierung und Digitalisierung von Zuwendungen“ startete das Land Berlin unter Federführung der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung im Jahr 2023 die kontinuierliche Weiterentwicklung des Zuwendungs- und Haushaltsrechts. Neben der inhaltlichen und rechtlichen Auseinandersetzung von Zuwendungsverfahren, ist ein digitalisierter Standardprozess für die Zuwendungsbearbeitung vorgesehen. Mit dem Folgeprojekt „Zuwendungsportal Berlin – ZuPort Berlin“ plant die Zentrale Ansprechstelle Zuwendungen eine einheitliche und medienbruchfreie Ende-zu-Ende Abwicklung des gesamten Zuwendungsverfahrens. Die Zuwendungsgebenden und Zuwendungsempfangenden werden von der Förderprogrammsuche über die Beantragung bis zur Projektabrechnung in miteinander vernetzten Tools unterstützt, um mehr Transparenz, Effizienz und Benutzerfreundlichkeit zu erreichen.

Dabei spielt das sogenannte Interessensbekundungsverfahren, der Prozess von der Projekteinreichung bis zum Förderzuschlag, in den verschiedenen Förderprogrammen eine wichtige Rolle. „Gerade angesichts der Vielzahl eingehender Förderanträge muss nachvollziehbar entschieden werden, welche Projekte in welcher Höhe gefördert werden können“, so Staatssekretär Bozkurt.

Um das Auswahlverfahren für zuwendungsbasierte Projektförderungen transparenter zu gestalten, hat sich der Bezirk Treptow-Köpenick im Auftrag der Senatskanzlei Berlin, gefördert durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und die Kreditanstalt für Wiederaufbau und im Rahmen der Strategie „Gemeinsam Digital: Berlin“ (GD:B) ebenfalls seit Juni 2023 in einem SMART CITY Pilotprojekt mit der partizipativen Budgetverteilung beschäftigt. Am Beispiel des bezirkseigenen Stadtteilbudgets – den Kiezkassen – hat die Sozialraumorientierte Planungskoordination eine prototypische Lösung entwickelt. „Von der Projektidee bis zur Abrechnung zeigt der Prototyp einen wichtigen Lückenschluss in der digitalen Lösungslandschaft. Durch die Vereinfachung wird nicht nur das Verfahren für Verwaltung effizienter, sondern vor allem auch Bürgerbeteiligung gesteigert. Und diese Erkenntnisse sollten wir für alle Förderprogramme nutzbar machen“, ordnete Bezirksbürgermeister Igel ein. Mit der geschlossenen Kooperationsvereinbarung wirkt der Bezirk innerhalb des GD:B-Folgeprojekts „Digitale Partizipation in der Projektförderung“ bis Ende 2027 als Erprobungsraum, um Praxisergebnisse aus Analyse-, Entwicklungs- und Testungserfahrungen in die IT-Fachverfahrens-Entwicklung einfließen zu lassen.

„Wir setzen hier auch vorbildlich die Maßgabe des neuen Landesorganisationsgesetzes um, indem Digitalisierung im Querschnittsfeld Zuwendung durch die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Senats- und Bezirksebene vorangetrieben wird“, betonte der Staatssekretär kurz vor Unterzeichnung des Papiers.

Ein wichtiger Meilenstein im Berliner Digitalisierungskurs ist damit erreicht, um die Projektförderung in der Hauptstadt auf ein neues Level zu heben.