Die Zuständigkeit der bezirklichen Ordnungsämter umfasst neben Verstößen im ruhenden Verkehr auch Ordnungswidrigkeiten, die durch den fließenden Verkehr auf Gehwegen sowie in Fußgängerbereichen begangen werden. In diesen Fällen ist der Allgemeine Ordnungsdienst befugt, entsprechende Verstöße festzustellen und durch Verwarnungen zu ahnden.
Aufgrund einer erhöhten Beschwerdelage führt der Allgemeine Ordnungsdienst des Ordnungsamtes Treptow-Köpenick derzeit schwerpunktmäßige Kontrollen in der Altstadt Köpenick durch. Diese Maßnahmen dienen der Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie dem Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern.
Ziel der Kontrollen ist es, die Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln konsequent durchzusetzen und Gefährdungen im öffentlichen Raum nachhaltig zu reduzieren. In der vergangenen Woche wurden hierzu über 100 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Kontrollen werden fortgeführt.