Schallschutzprogramm am BER endlich erfolgreich machen – Fluglärmkommission fordert unverzügliche Auszahlungen
Pressemitteilung vom 09.12.2025
113. Sitzung der Fluglärmkommission BER vom 3. Dezember 2025
Trotz klarer Vorgaben im Planfeststellungsbeschluss von 2004 und fünf Jahren nach der Eröffnung des BER fehlt in der überwiegenden Mehrzahl der anspruchsberechtigten Gebäude noch immer der vorgeschriebene bauliche Schallschutz. Angesichts dieses fortdauernden Versäumnisses hat die Fluglärmkommission (FLK) BER in ihrer 113. Sitzung einen dringenden Appell an die Eigentümer der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) formuliert.
Die FLK fordert, dass die in den jeweiligen Anspruchsermittlungen (ASE-B) festgestellten Kosten für bauliche Schallschutzmaßnahmen unverzüglich an die betroffenen Anspruchsberechtigten ausgezahlt werden, sofern diese der Kostenhöhe zustimmen und im Gegenzug auf weitere Beschwerden und Forderungen verzichten. Zudem soll die FBB erneut stärker auf vergleichsbasierte Lösungen setzen, wie dies bereits in der Vergangenheit praktiziert wurde.
Zitat Bezirksstadträtin in Treptow-Köpenick Dr. Claudia Leistner:
„Seit Jahren warten tausende Betroffene auf den Schallschutz, der ihnen rechtlich zusteht. Die nun vorgeschlagene Lösung schafft endlich Planungssicherheit und ermöglicht es den Menschen, wirksamen Schallschutz eigenverantwortlich umzusetzen. Die FBB muss hier jetzt unverzüglich handeln.“
Die FLK begründet ihren Vorstoß mit der äußerst geringen Umsetzungsquote des baulichen Schallschutzes. Nach den Schutzzielen im Tagschutzgebiet sind nur knapp 7 % der beantragten Wohnungen tatsächlich baulich geschützt. Die Umsetzung der von der FBB vorgesehenen Maßnahmen ist für die Betroffenen häufig nicht praktikabel. Die Ausführungsprozesse sind komplex, verursachen zusätzliche Kosten und greifen tief in die Bausubstanz ein. Hinzu kommt, dass die FBB nur die von ihr vorgegebenen Maßnahmen erstattet, nicht jedoch Varianten, die für die Eigentümer praktikabler wären. Die im Planfeststellungsbeschluss vorgesehene Kappungsgrenze – eine Entschädigung bei überproportional hohen Schallschutzkosten – wurde entgegen der Erwartung nicht in Einzelfällen, sondern in rund 55 Prozent der Fälle angewendet. Auch in diesen Häusern fehlt damit der eigentlich vorgesehene Schallschutz.
Darüber hinaus verhindert die Rechtsauffassung der FBB, dass Maßnahmen noch rechtzeitig umgesetzt und erstattet werden können, da die Verjährungsfrist zur Umsetzung von baulichen Schallschutzmaßnahmen Ende 2025 bei Fällen ausläuft, die vor 2022 anerkannt wurden.
Die Unterzeichnenden empfehlen daher eine unbürokratische Lösung, die den Betroffenen ermöglicht, selbst und zeitnah wirksamen Schallschutz umzusetzen:
Unterzeichnerinnen und Unterzeichner:- Dr. Claudia Leistner, Bezirksstadträtin, Treptow-Köpenick
- Rainer Teschner-Steinhardt, BVF e.V. / stellv. Vorsitzender FLK Berlin und Brandenburg
- Dr. Saskia Ellenberg, Bezirksstadträtin, Tempelhof-Schöneberg
- Michael Schwuchow, Bürgermeister, Blankenfelde-Mahlow
- Klaus Rocher, Bürgermeister, Rangsdorf
- Jörg Jenoch, Bürgermeister, Eichwalde
- Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat, Neukölln
- Stephan Bartz, stellv. Mitglied der FLK, Stadt Königs Wusterhausen
Abteilung Stadtentwicklung, Straßen, Grünflächen und Umwelt
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