Hinweise zum Stromausfall für Betriebe mit kühl- und tiefkühlpflichtigen Lebensmitteln

Pressemitteilung vom 11.09.2025

Wenn Ihr Betrieb in einem Gebiet liegt, das aktuell oder kürzlich von einem Stromausfall betroffen ist oder war, beachten Sie bitte die folgenden wichtigen Hinweise:

Die Kühlkette darf nicht unterbrochen werden

Lebensmittel, Rohstoffe, Zutaten oder Zwischenprodukte, die das Wachstum krankmachender Keime oder die Bildung von Toxinen begünstigen, dürfen nicht bei Temperaturen gelagert werden, die ein Gesundheitsrisiko darstellen.

Tiefkühlprodukte müssen konstant bei -18 °C oder kälter gelagert werden – maximal sind kurzfristige Abweichungen bis -15 °C erlaubt.

Eigenkontrolle durchführen

Prüfen Sie im Rahmen Ihrer betrieblichen Eigenkontrolle, ob es Temperaturabweichungen gab oder gibt.

Stellen Sie fest, dass dabei gesetzliche Vorgaben verletzt wurden, z. B. durch zu hohe Temperaturen, dürfen diese Lebensmittel nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Maßnahmen bei Verstoß

Wenn die Verkehrsfähigkeit nicht mehr gegeben ist, müssen Sie geeignete Maßnahmen einleiten und die betroffenen Lebensmittel z. B. ordnungsgemäß vernichten.