Untersuchung zur Parkraumbewirtschaftung im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin in den Untersuchungsbereichen Alt-Treptow und Plänterwald
Pressemitteilung vom 03.09.2025
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat eine Untersuchung zur Parkraumbewirtschaftung beauftragt. Es soll überprüft werden, ob in den definierten Betrachtungsräumen Parkraum-bewirtschaftungsmaßnahmen verkehrlich begründet sind. Sollte das der Fall sein, soll ein individuelles Parkraumbewirtschaftungskonzept für das entsprechende Gebiet entwickelt werden, welches auch die rechtliche Sicherheit für die Umsetzung von Parkraumbewirtschaftungszonen liefert.
Das Bezirksamt kommt hiermit dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Nr. 0095/08/22 vom 09.06.2022 nach. Hier wurde das Bezirksamt aufgefordert, die Einführung von Parkraumwirtschaftszonen zu prüfen. Die Finanzierung erfolgt über Fördermittel der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klima- und Umweltschutz.
Angesichts der aktuellen und erwarteten zukünftigen Entwicklung der beiden Betrachtungsräume ist es notwendig und sinnvoll, die Einführung von Parkraumbewirtschaftungszonen zu prüfen. Die Inbetriebnahme des 16. Bauabschnitts der Autobahn A100, die anstehende Eröffnung des Spreeparks sowie die umliegenden Parkraumbewirtschaftungszonen in Neukölln und Kreuzberg stellen u.a. neue, zu betrachtende Rahmenbedingungen hierfür dar.
Die Untersuchung wird durch ein externes Planungsbüro durchgeführt und orientiert sich am „Leitfaden Parkraumbewirtschaftung“ der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klima- und Umweltschutz. Auf der Website mein.Berlin.de unter https://mein.berlin.de/vorhaben/2025-01266/ gibt es weitere Informationen zu der Untersuchung. Das Bezirksamt Treptow-Köpenick wird dort auch die Ergebnisse dieser Untersuchung präsentieren.
Im Rahmen der Untersuchungen werden im September Erhebungen durchgeführt, die die Anzahl der parkenden Autos und die Parkdauer ermitteln werden. Mit Kameras ausgerüstete Fahrzeuge werden dafür an abgestimmten Tagen die Straßen abfahren. Es wird darauf hingewiesen, dass keine personenbezogenen Daten erhoben werden und die erhobenen Daten auch keine Rückschlüsse auf Personen wie z.B. den Fahrzeughalter erlauben werden. Die Befahrung dient lediglich der Erfassung der Auslastung der Parkplätze im öffentlichen Raum.
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