Auswertung der 1.700 Einwendungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: Weiteres Vorgehen im Bebauungsplanverfahren 9-100 VE

Pressemitteilung vom 09.05.2025

Im Rahmen des im Dezember 2024 eingeleiteten vorhabenbezogenen Bebauungsplans 9-100 VE für eine Teilfläche des Grundstücks Fürstenwalder Allee 356 und Fahlenbergstraße 1-11 fand vom 2. April bis zum 25. April 2025 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) statt. Ziel dieser Beteiligung war es, ein erstes Feedback der Öffentlichkeit zu dem geplanten städtebaulichen Konzept einzuholen.

Insgesamt gingen rund 1.700 Stellungnahmen ein. Die Schwerpunkte der Anregungen und Hinweise lagen vor allem auf der geplanten Geschossigkeit sowie der bestehenden und geplanten Infrastruktur. Diese Stellungnahmen werden nun umfassend ausgewertet. Wenn die Auswertung abgeschlossen ist, wird entschieden, inwieweit das städtebauliche Konzept angepasst werden muss. Die Änderungen werden dann in die weiteren Planungen einfließen. Die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Naturschutz der BVV haben in ihrer letzten Sitzung darum gebeten, eng in alle Entscheidungsprozess eingebunden zu werden. Dr. Claudia Leistner, Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung, Straßen, Grünflächen und Umwelt, betont: „Dem Wunsch der BVV werden wir natürlich nachkommen, denn letztlich entscheidet die BVV in Kenntnis aller öffentlichen und privaten Belange, die im Bebauungsplanverfahren vorgebracht werden, ob und wie der Bebauungsplanentwurf zur Festsetzung gebracht wird.“

Nächste Verfahrensschritte

Nach der Auswertung der Stellungnahmen schließt sich die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB an. In diesem Verfahrensschritt werden die Rahmenbedingungen für die Umweltprüfung festgelegt und entschieden, welche Gutachten, wie beispielsweise zu Altlasten, Eingriff/Ausgleich, Verkehr, Schall, und Machbarkeit der Niederschlagsentwässerung, mit welcher Fragestellung erforderlich sind.

Auf Basis der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird ein Vorentwurf des Bebauungsplans erstellt. Dieser umfasst textliche Festsetzungen, eine Begründung sowie einen Umweltbericht. Gleichzeitig erfolgt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, deren Ergebnisse Bestandteil der Begründung des Bebauungsplans werden.

Im Anschluss daran erfolgt die zweite Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Hierbei werden die erarbeiteten Unterlagen den zuständigen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme übersandt. Auch diese Rückmeldungen fließen in die weitere Ausarbeitung des Bebauungsplans ein.

Öffentliche Auslegung

Der überarbeitete Bebauungsplanentwurf wird schließlich im Rahmen der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB einen Monat lang öffentlich ausgelegt. Die Bürgerinnen und Bürger können daraus erkennen, wie mit ihren bisherigen Stellungnahmen umgegangen wurde und haben erneut die Möglichkeit, zu dem dann qualifizierten Entwurf Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahmen werden ausgewertet und in die abschließende Abwägung einbezogen.

Alle Einwendungen fließen in das Verfahren ein, es werden allerdings keine individuellen Eingangsbestätigungen oder Rückmeldungen versandt. Die Bürger*Innen, die sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung, also im zweiten Öffentlichkeitsbeteiligungsschritt, schriftlich geäußert haben, erhalten nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens ein Mitteilungsschreiben, wie mit ihren Anregungen umgegangen wurde.

Die Beschlussfassung über den Bebauungsplan erfolgt durch die Bezirksverordnetenversammlung (BVV).