Kontrollen des Radverkehrs in Treptow-Köpenick
Pressemitteilung vom 16.04.2025
Bei gezielten Kontrollen des Radverkehrs im Bezirk Treptow-Köpenick stellten Dienstkräfte des Ordnungsamtes vergangene Woche über 300 Verstöße fest. Die meisten davon (190 Verstöße) betrafen das unerlaubte Befahren von Gehwegen. Hinzu kamen zahlreiche Verstöße aufgrund des unerlaubten Radfahrens in Grünanlagen, wie zum Beispiel im Treptower Park.
Die Schwerpunktkontrollen konzentrierten sich auf Gebiete, bei denen es regelmäßig eine hohe Beschwerdelage – insbesondere von Fußgängern und Fußgängerinnen – gibt.
- Sind Gehwege nicht explizit auch für den Radverkehr freigegeben, dürfen sie nur von Kindern bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr befahren werden. Für Kinder unter acht Jahren darf zusätzlich eine Begleitperson über 16 Jahren den Gehweg mitbenutzen.
- Das Befahren von öffentlichen Grünanlagen außerhalb der dafür ausgewiesenen Flächen mit dem Fahrrad stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 7 Absatz 1 Nummer 7 des Berliner Grünanlagengesetzes dar.
Der Großteil der Kontrollierten brachte Verständnis auf und zeigte sich einsichtig. Das Ordnungsamt zielt mit seinen Kontrollen und Maßnahmen darauf ab, im Rahmen seiner Zuständigkeit ein sicheres Umfeld für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Kontrollen von Radfahrern haben dabei unter anderem die Sicherheit von Fußgängern bzw. Fußgängerinnen im Blick. Analog dazu tragen Ahndungen und Umsetzungen ordnungswidrig geparkter Fahrzeuge, beispielsweise auf Radwegen, zur Verkehrssicherheit für den Radverkehr bei.