Neues Verfahren für die Schulplatzvergabe in der Oberschule gefordert

Pressemitteilung vom 23.01.2023

Der Rat der Bürgermeister hat am 19. Januar 2023 auf Vorlage des Treptow-Köpenicker Bezirksbürgermeisters Oliver Igel beschlossen, den Senat zu einer Reform der Vergabe der Oberschulplätze aufzufordern. Der Beschluss lautet:

„Der Rat der Bürgermeister fordert den Senat auf, die Übergangsregelung von der Grundschule zur Oberschule unter Einbeziehung der Bezirke zeitnah zu überarbeiten. Das Verfahren sollte vereinfacht, leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler sollten weniger benachteiligt, lange Fahrwege nach Möglichkeit verhindert werden.“

Treptow-Köpenick verfügt bezogen auf die hier wohnenden Oberschüler seit Jahren über einen geringfügigen Schulplatzüberschuss. Es bewerben sich aber erheblich mehr Schülerinnen und Schüler aus anderen Bezirken auf Plätze in Treptow-Köpenick als andersherum.

„Unser Bezirk hat darunter zu leiden, einerseits ausreichend Schulplätze zu haben, andererseits sie jedoch nicht in genügendem Maße den eigenen Bezirkskindern zur Verfügung stellen zu dürfen. Theoretisch könnten wir jedem Schüler und jeder Schülerin, die in unserem Bezirk wohnt, einen Schulplatz für den Übergang in die siebte Klasse in unserem Bezirk anbieten. Dennoch ist es von Jahr zu Jahr zu immer größeren Schwierigkeiten und Streitfällen gekommen. Hintergrund ist, dass für die Oberschulen keine Einzugsbereiche existieren. Dafür gab und gibt es auch gute Gründe. Immer mehr Schülerinnen und Schüler aus unserem Bezirk werden jedoch gegen ihren Willen in anderen Bezirken beschult – dies sorgt für Streit, Verärgerung und unnötige Fahrtwege“, begründete Bezirksbürgermeister Oliver Igel die Initiative im Rat der Bürgermeister.

Zum Schuljahr 2021/ 2022 besuchten 87.552 Schülerinnen und Schüler Integrierte Sekundarschulen (ISS) und Gemeinschaftsschulen (GemS-Oberstufe) und 73.153 Schülerinnen und Schüler die Gymnasien in Trägerschaft der Berliner Bezirke. 16.250 Schülerinnen und Schüler der ISS und Gemeinschaftsschulen (18,5%) und 17.501 Schülerinnen und Schüler der Gymnasien (23,9%) besuchten eine Schule außerhalb des Wohnbezirkes. Dies entspricht etwa 67.502 täglichen Pendelfahrten (Hin- und Zurück). Es muss davon ausgegangen werden, dass eine Vielzahl der Beschulungen in anderen als den Wohnortbezirken nicht auf freiwilliger Basis erfolgt. Treptow-Köpenick fordert deshalb die Einbeziehung des Wohnortprinzips bereits für Erstwunschverfahren. Dies würde zu einer Reduzierung der Schülerwanderungen über Bezirksgrenzen hinweg führen.