Straßenverkehrsbehörde: Terminvereinbarung statt Sprechstunden

Pressemitteilung vom 13.10.2022

Die Untere Straßenverkehrsbehörde des Bezirksamts Treptow-Köpenick teilt mit, dass die festen Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag zukünftig entfallen. Das Angebot wurde von Bürger*innen nicht angenommen. Termine für persönliche Vorsprachen können weiterhin telefonisch, per E-Mail oder per Post vereinbart werden. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Einreichung von Anträgen zum persönlichen Termin keine Sofortbearbeitung erfolgen kann, da Prüfungen und die Beteiligung anderer Behörden notwendig sind.

Hinweise zu Antragssachverhalten, Formulare zum Download sowie die Kontaktdaten der Straßenverkehrsbehörde sind auf der Webseite des Bezirksamts zu finden:
https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/strassenverkehrsbehoerde/

Zu den Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde gehört die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung des öffentlichen Straßenverkehrs. Diese wird durch verkehrsregelnde Maßnahmen und durch Prüfung im Einzelfall sichergestellt. Die Mitarbeiter/Innen der Straßenverkehrsbehörde sind bezirklich zuständig für Anordnungen gem. § 45 StVO, die Erteilung von Erlaubnissen nach
§ 29 StVO und Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO im untergeordneten Straßennetz (Nebenstraßen). Maßnahmen für den ruhenden Verkehr im übergeordneten Straßennetz (Hauptverkehrsstraßen) werden ebenfalls durch die Untere Straßenverkehrsbehörde angeordnet.