Verstärkte Kontrollen zur Schulwegsicherung nach beginnenden Schulöffnungen

Schulwegsicherung im Bezirk

Pressemitteilung vom 09.09.2022

Vor dem Hintergrund des beginnenden Schuljahres hat das Ordnungsamt Treptow-Köpenick in den vergangenen beiden Wochen gezielte Schwerpunktkontrollen zur Schulwegsicherung durchgeführt. Im Rahmen dieser Einsätze war es vor insgesamt rund 30 Grundschulen des Bezirks präsent. Dabei ging es auch um die Sensibilisierung von Eltern und anderen Verkehrsteilnehmenden zu den Gefahren für junge und teilweise noch gänzlich ungeübte Schülerinnen und Schüler im Straßenverkehr. In diesem Zusammenhang wurden mit ca. 60 interessierten Bürgerinnen und Bürgern Gespräche geführt.

Neben ordnungswidrig geparkten Fahrzeugen im Schulbereich, die aufgrund entstehender Sichtbehinderungen zum Problem für Schülerinnen und Schüler werden können, sorgt auch das zeitweise hohe Aufkommen sogenannter Elterntaxis immer wieder für potenziell gefährliche Situationen. Insgesamt 31 mündliche Verwarnungen sprachen die Dienstkräfte hier über den Verlauf der Maßnahmen aus. Trotz offiziellem Charakter einer Verwarnung ging es in diesen aufklärenden Gesprächen vor allem um eine Sensibilisierung der Fahrzeugführenden. Die Angesprochenen zeigten überwiegend Akzeptanz und Verständnis für die durchgeführten Kontrollen.

Zusätzlich wurden 62 Fahrzeuge aufgrund des ordnungswidrigen Parkens im Schulbereich geahndet, 21 PKW mussten aufgrund der besonderen Gefährdungslage, die von ihrer Parksituation ausging, umgesetzt werden. Der häufigste Verstoß war das Palten bzw. Parken im absoluten Haltverbot (Z283 der Straßenverkehrsordnung). Auch das Halten in der zweiten Reihe wurde mehrfach geahndet.

Halt- und Parkverstöße während des Hol- und Bringverkehrs sorgen oft für prekäre Situationen vor Schulen. Grundsätzlich regt das Ordnungsamt an, wenn möglich auf das „Elterntaxi“ zu verzichten und Kinder zu Fuß, mit dem Fahrrad oder den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule zu bringen. Neben einem verringerten Verkehrsaufkommen vor den Schulen kann dies die Fähigkeiten der Kinder im Straßenverkehr sowie ihr Risikobewusstsein fördern.

Sollten Kinder doch mit dem Auto zur Schule gebracht werden, bittet das Ordnungsamt folgende Hinweise zu beachten:
  • Fahren Sie im Bereich der Schule in angemessener Geschwindigkeit.
  • Seien Sie besonders aufmerksam und achten Sie auf Kinder auf Fahrbahn.
  • Halten Sie nur dort, wo es erlaubt ist und lassen Sie Kinder zur Gehwegseite aussteigen.
  • Führen Sie keine Wendemanöver über Teile des Gehweges aus.
Sollten Sie Ihre Kinder mit dem Fahrrad zur Schule begleiten, empfiehlt das Ordnungsamt:
  • Lassen Sie Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr auf dem Gehweg fahren.
  • Beim Überqueren der Fahrbahn muss das Fahrrad geschoben werden.
  • Nutzen Sie einen Fahrradhelm – für Ihr Kind und auch sich selbst.