Schulweg sichern, Grundstücke erschließen: Ein Teil der Straße „Zur Gartenstadt“ wird instandgesetzt und ein Gehweg gebaut

Pressemitteilung vom 22.08.2022

Das bezirkliche Straßen- und Grünflächenamt plant in der Straße „Zur Gartenstadt“ zwischen Buntzelstraße und Grottewitzstraße Straßenbauarbeiten durchzuführen. Diese beginnen Ende des Monats August und dauern voraussichtlich bis zum Ende des Jahres 2022 an. Zum Bauvorhaben gehört die grundhafte Instandsetzung der Fahrbahn, der Bau eines durchgängigen, einseitigen Gehwegs im Westen und die Herstellung von Grundstückszufahrten.

Die Straße „Zur Gartenstadt“ erschließt nicht nur die Anliegergrundstücke. Vielmehr ist sie auch Schulweg und stellt so eine Verbindung zwischen den nördlich der Grottewitzstraße gelegenen Wohngebieten und der Buntzelstraße/ Dahmestraße her. Die Schulwegsicherung ist eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe, an der Eltern, Behörden und Schulen gemeinsam arbeiten. Mit dem Bau eines durchgehenden einseitigen Gehweges soll der Verkehrsraum in diesem Bereich sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Anwohnende sicherer werden.

Um die Straßenentwässerung zu verbessern, werden Versickerungsmulden angelegt, die begrünt und durch Hochborde gegen ein Überfahren geschützt sind. Im Vorfeld der Straßenbauarbeiten haben einzelne Leitungsverwaltungen Umverlege- und Neubauarbeiten an ihren Anlagen vorgenommen. Aufgrund der zu geringen Fahrbahnbreite und den bautechnischen Möglichkeiten erfolgen die Straßenbauarbeiten abschnittsweise unter Vollsperrung der gesamten Fahrbahnbreite. Der Kraft- und Radverkehr muss während der Bauzeit die gesperrten Bereiche umfahren. Den Anliegerinnen und Anliegern im Bauabschnitt kann ausschließlich die fußläufige Zugänglichkeit gewährleistet werden. Die Erreichbarkeit für Not- und Einsatzfahrzeuge ist während der gesamten Bauzeit gewährleistet.

Das Straßen- und Grünflächenamt bittet um Verständnis für die Einschränkungen bei der Grundstücksnutzung während der Bauzeit. Die Mitarbeitenden der vor Ort tätigen Baufirmen sind angehalten, die Beeinträchtigungen in einem insgesamt verträglichen Rahmen zu halten.