Konkretisierung zum aktuellen Grillverbot im Landschaftsschutzgebiet (LSG) ehemaliges Flugfeld

Pressemitteilung vom 13.05.2022

Auf den Grillflächen auf dem ehemaligen Flugfeld Johannisthal (Landschaftsschutzgebiet) ist bis auf Weiteres das Grillen untersagt. Grund ist die anhaltende Trockenheit, die hohen Temperaturen und die damit einhergehende erhöhte Brandgefahr. Das Grillverbot gilt so lange, bis sich die Wetterlage ändert und die Bedingungen ein gefahrloses Grillen wieder möglich machen. Das Bezirksamt teilt weiter mit, dass Schilder vor Ort auf das Verbot hinweisen und Verstöße als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Im restlichen Landschaftspark ist grundsätzlich und zu jeder Zeit das Anzünden und Unterhalten von Feuer – dazu zählt auch Grillen – verboten. Die Flächen sind Lebensraum vieler seltener sowie besonders und streng geschützter Tierarten, wie der Zauneidechse, bodenbrütender Vogelarten und verschiedener Insektenarten aber auch seltener und geschützter Pflanzenarten.

„Die Sicherheit und der Schutz von Mensch und Natur müssen jetzt im Vordergrund stehen,“ sagt Claudia Leistner, Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung, Straßen, Grünflächen und Umwelt. „Die Aktivitäten am 1. Mai an der Grillfläche auf dem Flugfeld haben gezeigt, dass sich leider über Regeln hinweggesetzt wird, deshalb bitte ich ausdrücklich darum, das Grillverbot zu respektieren.“ Am 1. Mai wurde laut Polizei im Landschaftspark Johannisthal abseits der dafür vorgesehenen Flächen gegrillt und Lagerfeuer entzündet, ein Partyzelt mit Biertischgarnitur aufgebaut und teilweise noch glühende Grillkohle in der Parkanlage hinterlassen.

In diesem Zusammenhang appelliert das Bezirksamt erneut, Verantwortung für das eigene Verhalten zu übernehmen, keinen Müll in den Parks und Grünanlagen zu hinterlassen, von To-Go-Behältern abzusehen und Hinweisschilder zu beachten.