Auch in Treptow-Köpenick gelten an Silvester mehrere Pyrotechnikverbotszonen

Pyrotechnikverbotszonen auch in Treptow-Köpenick

Pressemitteilung vom 28.12.2021

Das Ordnungsamt Treptow-Köpenick möchte vor dem Hintergrund der in Kraft tretenden Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ebenfalls auf die an Silvester geltenden Verbotszonen hinweisen:

Der Berliner Senat hat sich während seiner Sitzung am 23. Dezember 2021 im Rahmen der Pandemiebekämpfung auf 53 Pyrotechnikverbotszonen in Berlin verständigt. Diese ergänzen die bereits vorab angekündigten Verbotszonen am Alexanderplatz, im Steinmetzkiez in Schöneberg sowie rund um die JVA Moabit. Auch in Treptow-Köpenick werden drei Verbotszonen gelten.

Nach der Festlegung wird das Abbrennen von Pyrotechnik in Treptow-Köpenick an folgenden Örtlichkeiten verboten sein:
  1. Bereich der Altstadt Köpenick, begrenzt durch die Lange Brücke, Dammbrücke, Katzengrabensteg, Amtsstraße sowie die Müggelheimer Straße
  2. Bereich Bahnhofstraße/ S-Bahnhof Köpenick, begrenzt durch die Kreuzung Mahlsdorfer Straße/ Am Bahndamm, Borgmannstraße, Puchanstraße, die Kreuzung Bahnhofstraße/ Annenallee, Hämmerlingstraße
  3. Bereich Treptower Park, begrenzt durch die Spree, die Kreuzung Alt-Treptow/ Bulgarische Straße, Bulgarische Straße, Am Treptower Park, Elsenstraße

Die Pyrotechnikverbotszonen wurden durch den Berliner Senat im Rahmen der Ersten Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen, die am heutigen 28. Dezember 2021 in Kraft tritt. Innerhalb der definierten Zonen sind sowohl das Abbrennen von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen als auch die Ansammlung von Menschen untersagt. Ausnahmen könne es nur für bestimmte behördlich angezeigte und genehmigte professionelle Feuerwerke geben.

Die weiteren ausgewiesenen Pyrotechnikverbotszonen am Alexanderplatz, im Steinmetzkiez (Pallasstraße, Schöneberg) sowie dem Bereich der JVA Moabit basieren auf dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz und sind somit nicht in der der Verordnung anhängenden Auflistung enthalten. Eine Übersicht aller berlinweiten Verbotszonen kann der Pressemitteilung der vergangenen Senatssitzung entnommen werden.

Die Einrichtung der Verbotszonen folgt dem bereits beschlossenen bundesweiten Verkaufs- und Abgabeverbot von Pyrotechnik. Wesentliches Ziel der Maßnahmen ist es, eine zusätzliche Belastung der Krankenhäuser zum Jahreswechsel zu verhindern.