Geflügelpest in Treptow-Köpenick – allgemeine Aufstallungspflicht für Geflügelhalter um vier Wochen verlängert

Bild zeigt Hühner im Freiland mit Hinweistext zur Aufstallungspflicht für Geflügelhalter

Pressemitteilung vom 15.04.2021

Der Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Ordnungsamtes Treptow-Köpenick möchte hiermit über die ab dem 16.04.2021 verlängerte Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen im Bezirk informieren.

Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten (andere Vögel, ausgenommen Tauben) sind im gesamten Bezirk auch weiterhin in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten. Eine Schutzvorrichtung ist hierbei eine Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.

Die vollständigen Informationen sind auch der erneuten Allgemeinverfügung zu entnehmen: https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/#ordnungsamt

Anfang März war ein Ausbruch der Geflügelpest in einer Kleingeflügelhaltung in Treptow-Köpenick festgestellt worden. Aufgrund der erhöhten Gefahr einer weiteren Übertragung des Erregers waren rund um den Ausbruchsbestand vorerst ein Sperrbezirk (3 km Radius) sowie ein Beobachtungsgebiet (10 km Radius) eingerichtet worden. Eine Aufstallungspflicht bestand damit vorerst für die Geflügelhaltungen in den definierten Zonen, bevor sie am 10.03.2021 auf den gesamten Bezirk Treptow-Köpenick ausgeweitet wurde.

Aufgrund des weiterhin dynamischen Infektionsgeschehens im Bezirk wird diese allgemeine Aufstallungspflicht zur Bekämpfung der Geflügelpest um weitere vier Wochen verlängert. Sie ist damit bis voraussichtlich zum 15.05.2021 in Kraft.

Die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Ordnungsamtes weist zudem weiter darauf hin, dass das Sterben einzelner Tiere einen normalen Vorgang im Kreislauf der Natur darstellt. Nicht jeder tote Vogel muss an Geflügelpest gestorben sein. Erst wenn mehrere Vögel deutlich krank erscheinen oder an einer Stelle tot gefunden werden, sollten Sie das zuständige Ordnungsamt oder die Polizei benachrichtigen. Generell sollten tote oder kranke Vögel nicht angefasst oder mitgenommen werden.

Weitere Informationen zu den konkreten Maßnahmen in den Geflügelhaltungen des Bezirkes Treptow-Köpenick erhalten Sie über den Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Ordnungsamtes Treptow-Köpenick, in der Salvador-Allende-Straße 80 B, 12559 Berlin oder per E-Mail unter vetleb@ba-tk.berlin.de.