Anwendung des Vorkaufsrechts für das Grundstück Beermannstraße 6 wird geprüft

Pressemitteilung vom 03.03.2021

Der Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick, Uwe Doering, teilt mit:

Am 21.01.2021 wurden die Mieterinnen und Mieter des Hauses Beermannstraße 6 in Alt-Treptow durch das Bezirksamt schriftlich darüber informiert, dass das im Milieuschutzgebiet liegende Grundstück verkauft werden soll.

Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften “Stadt und Land” und “degewo” prüfen, ob das Vorkaufsrecht zur Anwendung kommen kann. Die 8-Wochenfrist, in der geprüft wird, ob das Vorkaufsrecht gezogen wird oder mit dem neuem Eigentümer eine Abwendungsvereinbarung erzielt werden kann, läuft am 19.03.2021 aus.

Die betroffenen Mieterinnen und Mieter, die zum Teil befristete Mietverträge haben, haben bei Bezirksverordneten und Bezirksamt um Unterstützung gebeten und wünschen sich, dass es zur Nutzung des Vorkaufsrechts oder einer Abwendungsvereinbarung kommt.

Um dem Wunsch der Mieterinnen und Mieter nachzukommen und gleichzeitig die Verhandlungsposition der städtischen Wohnungsbaugesellschaften und auch des Bezirksamts zu stärken, wird sich der Stadtentwicklungsausschuss in seiner nächsten Sitzung am 10.03.2021 mit diesem Thema befassen.