Geflügelpestausbruch in Kleinstgeflügelhaltung im Bezirk Treptow-Köpenick

Männliche und weibliche Stockente stehen nebeneinander auf einem im Wasser liegenden Ast

Pressemitteilung vom 03.03.2021

Der Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Ordnungsamtes Treptow-Köpenick macht hiermit auf die nachfolgende Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung vom 02.03.2021 aufmerksam:

„In Berlin wurde heute ein Verdachtsfall der Geflügelpest H5N8 in einer Kleinstgeflügelhaltung in Treptow-Köpenick durch das Friedrich-Löffler-Institut bestätigt. Das zuständige Bezirksamt Treptow-Köpenick hat den Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt. Um den Ausbruchsbestand wird ein Sperrbezirk (3km Radius) und ein Beobachtungsgebiet (10km Radius) mit Hinweisschildern eingerichtet.

Innerhalb dieser Zonen ist das Geflügel aufzustallen. Es darf nicht aus dem Bestand entfernt werden. Biosicherheitsmaßnahmen (Desinfektion, Schutzkleidung, etc.) sind einzuhalten. Die zugehörigen Allgemeinverfügungen erlassen die Bezirke Treptow-Köpenick und Neukölln. Teile der Restriktionszonen reichen südlich in das Land Brandenburg hinein. Weitere Maßnahmen werden zwischen den Bezirken abgestimmt.

Zeitgleich ist bei drei weiteren Wildvogelfunden durch das Friedrich-Löffler-Institut der Erreger H5N8 bestätigt worden. Im November wurde in Berlin der erste H5N8 Fall in dieser Saison nachgewiesen. Seitdem wurden in Berlin insgesamt 5 Ausbrüche bei Wildvögeln bestätigt. Es gibt die dringende Bitte an alle Geflügelhalter*innen, ihre Tierbestände bei dem Veterinäramt ihres Bezirks anzumelden.

Am 17. Februar 2021 wurde mitgeteilt, dass in einem russischen Geflügelbestand 7 Mitarbeitende mit H5N8 angesteckt wurden. Die Infektionen fanden bereits im Dezember statt, den Betroffenen geht es laut Behördenangaben gut. Eine Weiterverbreitung von Mensch zu Mensch wurde nicht beobachtet. Auch wenn eine Übertragung des Erregers auf den Menschen bislang einmal beschrieben worden ist, so sollte folgendes beachtet werden: Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel findet, sollte den Fund den Veterinärämtern der Bezirke melden, damit die Tiere untersucht werden können. Kranke oder verendete Tiere sollten auf keinen Fall angefasst werden, auch Federn sollten nicht gesammelt werden. Im Unterschied zu Wasser-, Raben- oder Greifvögeln gelten Singvögel und Tauben als nicht besonders anfällig für den Geflügelpest-Erreger.

Geflügelhalter werden gebeten, ihre Tiere jetzt besonders vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Futter, Einstreu und Tränke müssen für Wildvögel unzugänglich sein.“

Der zuständige Veterinär- und Lebensmittelamt des Ordnungsamtes Treptow-Köpenick hat bereits am 02.03.2021 alle erforderlichen Maßnahmen in dem betroffenen Geflügelbestand umgesetzt. Nunmehr folgt der Erlass einer Allgemeinverfügung, in der Festlegungen zur Einrichtung eines Sperrbezirkes mit Schutzmaßnahmen getroffen werden.

Zu den Hinweisen der Senatsverwaltung möchte das Ordnungsamt ergänzen, dass in den kalten Jahreszeiten häufiger alte und kranke Tiere durch Kälte oder durch schlechte Ernährung sterben. Im Kreislauf der Natur ist das Sterben einzelner Tiere ein normaler Vorgang. Nicht jeder tote Vogel muss an Geflügelpest gestorben sein. Erst wenn mehrere Vögel deutlich krank erscheinen oder an einer Stelle tot gefunden werden, sollten Sie das zuständige Ordnungsamt oder die Polizei benachrichtigen.Generell sollten tote oder kranke Vögel nicht angefasst oder mitgenommen werden.

Weitere Informationen zu den konkreten Maßnahmen in den Geflügelhaltungen des Bezirkes Treptow-Köpenick erhalten Sie über den Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Ordnungsamtes Treptow-Köpenick, in der Salvador-Allende-Straße 80 B, 12559 Berlin oder per E-Mail unter vetleb@ba-tk.berlin.de.