Information des Bezirksamtes zur Bildung eines Bezirksteilhabebeirats

Pressemitteilung vom 29.05.2020

Mit der 3. Reformstufe des Sozialgesetzbuch IX (Bundesteilhabegesetz), müssen in den Bezirken sog. Teilhabebeiräte eingerichtet werden. Der bezirkliche Beirat für Menschen mit Behinderungen hat die Aufgabe, drei ehrenamtliche und verlässliche Betroffenenvertretungen zu benennen. Darüber hinaus werden für diese drei Vertretungen gesucht.

Daher bitten wir um Vorschläge aus der Bürger*innenschaft von Treptow-Köpenick zu diesen Positionen. Es sollten Menschen sein, die sich in der behindertenpolitischen Landschaft bewegen und auskennen. Überdies sollten sie in einer Selbsthilfe- und/ oder Betroffenenvertretung organisiert sein.

Der bezirkliche Beirat für Menschen mit Behinderungen möchte mit dieser Bitte noch mehr interessierte Menschen erreichen und so den zu gründenden Teilhabebeirat nicht nur mit seinen Mitgliedern besetzen.

Die Aufgaben ergeben sich aus dem Berliner Teilhabegesetz §10:

Bezirksteilhabebeirat
(1) Zur Förderung und Weiterentwicklung der Strukturen der Ein­gliederungshilfe wird in jedem Bezirk ein „Bezirksteilhabebeirat“ gebildet. Er gibt sich eine Geschäftsordnung, die von den nach § 2 Absatz 4 zuständigen Senatsverwaltungen zu genehmigen ist.
(2) Dem Bezirksteilhabebeirat gehören mindestens die Vertreter der bezirklichen Teilhabefachdienste nach § 2 und die Interessens­vertretungen der Menschen mit Behinderungen und der Leistungserbringer an.
(3) Die Aufgaben richten sich nach § 9 Absatz 2 mit der Maßgabe, dass sich die Empfehlungen nur auf den jeweiligen Bezirk beziehen können.

Und dem Berliner Teilhabegesetz § 9:

Berliner Teilhabebeirat
(1) Zur Förderung und Weiterentwicklung der Strukturen der Ein­gliederungshilfe wird der „Berliner Teilhabebeirat“ bei der nach § 2 Absatz 4 Satz 1 zuständigen Senatsverwaltung als Arbeitsgemein­schaft nach § 94 Absatz 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch gebildet. Er gibt sich eine Geschäftsordnung.
(2) Zu den Aufgaben gehören insbesondere
1. Austausch über die Förderung und Weiterentwicklung der Ein­gliederungshilfe in Berlin,
2. Beratung des Trägers der Eingliederungshilfe nach § 1 und der von ihm beauftragten Leistungserbringer und
3. Empfehlungen zur Qualität der gesamtstädtischen Leistungsgewährung und -erbringung für Menschen mit Behinderungen.

Es werden mindestens zwei Sitzungen pro Jahr stattfinden. Die Geschäftsordnung ist noch nicht verabschiedet, sodass es hier auf der einen Seite noch Unwägbarkeiten gibt, auf der anderen Seite aber die Möglichkeit in diesem wichtigen Gremium von Anfang an dabei zu sein.

Bei Interesse melden Sie sich bitte bis zum 8. Juni 2020 bei der Geschäftsstelle des Beirates für Menschen mit Behinderungen in Treptow-Köpenick:

stefan.schaul@ba-tk.berlin.de oder
postalisch:
Beirat für Menschen mit Behinderungen
Hans-Schmidt-Straße 18
12489 Berlin

Stefan Schaul
Bezirksbeauftragter für Menschen mit Behinderung