Ordnungsamt Treptow-Köpenick schließt Verkaufsstelle wegen unerlaubten Vertriebs von Pyrotechnik

Pressemitteilung vom 17.12.2020

Mitarbeitende des Ordnungsamtes Treptow-Köpenick schlossen am Dienstagnachmittag eine Verkaufsstelle für Pyrotechnik im Bezirk, nachdem diese unerlaubterweise Feuerwerkskörper vertrieben hatte.
Die entsprechenden Feststellungen wurden bei einer gemeinsamen Kontrolle des Ordnungsamtes mit dem Landeskriminalamt und dem zuständigen Finanzamt gemacht.
Eine Überprüfung der Lokalität war anberaumt worden, nachdem sich Bürgerbeschwerden über den unerlaubten Verkauf von Feuerwerk vor Ort gemehrt hatten. Im Rahmen der Überprüfung beobachteten Dienstkräfte des Ordnungsamtes in sieben Fällen eine unerlaubte Abgabe von pyrotechnischen Erzeugnissen der Kategorie F2, wie sie fachsprachlich genannt werden. Zur Feuerwerkskategorie F2 zählen Artikel des klassischen Silvesterfeuerwerks, wie Raketen, Böller oder Feuerwerksbatterien.
Der weitere Verkauf wurde durch die Dienstkräfte unterbunden, die Verkaufsstelle selbst durch das zuständige Landeskriminalamt versiegelt. Die zuständigen Stellen aus Landeskriminalamt und Finanzamt hatten bei ihrer Begehung der Geschäftsstelle zudem Verstöße gegen die Regelungen der Abgabenverordnung (AO) festgestellt.
Bei weiteren Untersuchungen der Räumlichkeiten am folgenden Tag fiel durch Dienstkräfte des Ordnungsamtes auf, dass auch die zulässigen Lagermengen der Nettoexplosivstoffmasse überschritten wurden. Vor dem Hintergrund der Infektionsschutzverordnung und dem damit einhergehenden Verkaufs- und Abgabeverbot von Pyrotechnik wurde der weitere Verkauf auf Grundlage des Gefahrenabwehrrechts bis zum 11.01.2021 unterbunden.
Um zu verhindern, dass Krankenhäuser zum Jahreswechsel durch Patienten, die sich beim Umgang mit Feuerwerkskörpern verletzen, zusätzlich belastet werden, hatten sich die Ministerpräsidenten am vergangenen Wochenende auf ein generelles Verkaufs- und Abgabeverbot von Feuerwerk vor Silvester geeinigt. Dieses Verbot gilt offiziell seit dem 16.12.2020. Die ursprüngliche Kontrolle fand am Tag vorher statt.
Der in diesem Fall vom Ordnungsamt festgestellte Verkauf war aber auch ohne den Lockdown bereits zum Zeitpunkt der Kontrollen unerlaubt, da Feuerwerkskörper der Kategorie F2 nach der Sprengstoffverordnung grundsätzlich nur zwischen dem 29. und 31. Dezember an Personen über 18 Jahren verkauft werden dürfen. Fällt der 28.12. auf einen Donnerstag, Freitag oder Samstag, darf bereits dann mit dem Verkauf begonnen werden.
Außerhalb dieses gesetzlich festgelegten Zeitrahmens ist sowohl der Erwerb als auch das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 nur mit einer Ausnahmegenehmigung des zuständigen Ordnungsamtes erlaubt. Diese kann auf Antrag für besondere Anlässe wie Geburtstage, Jubiläen oder andere Feierlichkeiten erteilt werden.