Allianz zum Schutz des Großen Müggelsees

Pressemitteilung vom 14.03.2018

Am 13.03.2018 wurde die freiwillige Vereinbarung zur nicht motorisierten Sport- und Freizeitnutzung auf dem Großen Müggelsee in der Senatsverwaltung für Umwelt Verkehr und Klimaschutz unterschrieben.

“Diese Vereinbarung ist eine ergänzende Unterlage zur Unterschutzstellung des Müggelsees und bietet den Wassersportvereinen und -verbänden eine Planungssicherheit für ihre Regatten und anderer Wettkämpfe”, sagte Bernd Geschanowski, Bezirksstadtrat für Gesundheit und Umwelt.

„Die Freistellung gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 umfasst alle Regatten und Wettkämpfe, die von Vereinen der Berliner Wassersportverbände (Segeln, Rudern, Kanu, Surfen, Schwimmen, etc.) vom 1. April bis einschließlich 31. Oktober organisiert und im Landschaftsschutzgebiet durchgeführt werden. Auf Rastvogelansammlungen ist bei der Durchführung von Veranstaltungen, insbesondere in den Monaten September/Oktober Rücksicht zu nehmen. Außerhalb des genannten Zeitraums bedarf es einer Zulassung durch die zuständige untere Naturschutzbehörde. Die Genehmigung kann auf Basis des geprüften Wettkampfkalenders der Sportfachverbände auch jährlich gebündelt erfolgen.“

Die Mitglieder der beteiligten Vereine und Verbände werden sich nach den „sechs goldenen Regeln“ zum Schutz der Natur des Großen Müggelsees richten:
  1. Naturschutzgebiete und sensible Lebensräume des Großen Müggelsees meiden und achten
    Ich befahre die in der Karte gekennzeichneten Naturschutzgebiete nicht und halte angemessenen Abstand zu ihnen.
  2. Ausreichenden Mindestabstand halten
    Ich halte großzügigen Mindestabstand zu brütenden und rastenden Vögeln im Uferbereich und auf dem Wasser.
  3. Starten und Anlanden
    Ich fahre nicht in Röhricht- und Schwimmblattzonen. Beim Anlanden nutze ich die dafür ausgewiesenen Plätze und Stege. Ich lasse den Anker nicht durch diese oder ähnliche Biotope schlagen.
  4. Beobachtung
    Ich respektiere den Abstand zu wildlebenden Tieren und verhalte mich ruhig, wenn ich diese aus der Nähe beobachten oder fotografieren möchte.
  5. Sauberes Wasser und saubere Uferbereiche
    Ich vermeide Müll und trage aktiv dazu bei, das Wasser und die Uferbereiche sauber zu halten und so auch für andere als freie Natur erlebbar zu machen. Ich entsorge meine Abfälle und Chemikalien an ausgewiesenen Sammelstellen.
  6. Botschafter
    Ich bin Botschafter für diese Regeln und setze sie aktiv um.

Unterzeichnet haben:

  • Stefan Tidow, Staatssekretär für Umwelt und Klimaschutz
  • Bernd Geschanowski, Bezirksstadtrat für Gesundheit und Umwelt in Treptow-Köpenick
  • Thomas Härtel, Vizepräsident des Landesssportbundes Berlin
  • Dr. Wolfgang Grothaus, Präsident des Landes-Kanu-Verbandes
  • Winfried Wolf, Präsident des Berliner Segler-Verbandes
  • Michael Hehlke, Geschäftsführer des Landesruderverbandes
  • Gabriela Brahm, Vorstandsmitglied des Landesruderverbandes

Im nachfolgenden Link finden Sie die ausführliche Vereinbarung im PDF
http://www.berlin.de/senuvk/natur_gruen/naturschutz/schutzgebiete/download/nsg/freiwillige_vereinbarung_mueggelsee.pdf