Drucksache - 0877/VI
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei allen künftig abzuschließenden städtebaulichen Verträgen, die der Wohnbebauung dienen, auch Trägerwohnungen vorzusehen. Die Trägerwohnungen sollen in dem 30% Sozialwohnungsanteil enthalten sein.
Begründung:
Für soziale Träger ist es immer schwerer Trägerwohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt zu gewinnen, obwohl der Bedarf immens ist. Das Aushandeln von Städtebaulichen Verträgen ist ein geeignetes Instrument die Anzahl der Trägerwohnungen im Bezirk zu erhöhen. Jede Wohnung zählt.
Der Antrag wurde am 12.03.2024 in der 20. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen beraten und bei Ablehnung von CDU, AfD mehrheitlich beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Wagner Stellv. Ausschussvorsitzende
Die BVV hat in ihrer 25. Sitzung am 20.03.2024 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei allen künftig abzuschließenden städtebaulichen Verträgen, die der Wohnbebauung dienen, auch Trägerwohnungen vorzusehen. Die Trägerwohnungen sollen in dem 30% Sozialwohnungsanteil enthalten sein.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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