Drucksache - 0877/VI  

 
 
Betreff: Trägerwohnungen in städtebaulichen Verträgen vorsehen
Status:öffentlichAktenzeichen:543/VI
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-, GRÜNE- und FDP-FraktionSPD-, GRÜNE- und FDP-Fraktion
Verfasser:1. Buchta/Macmillan Ziffels
2. Kipf/Kräß
3. Specht-Habbel
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
21.02.2024 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Empfehlung
12.03.2024 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen      
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
20.03.2024 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Beschluss vom 20.03.2024

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei allen künftig abzuschließenden sdtebaulichen Verträgen, die der Wohnbebauung dienen, auch Trägerwohnungen vorzusehen. Die Trägerwohnungen sollen in dem 30% Sozialwohnungsanteil enthalten sein.

 

Begründung:

 

r soziale Träger ist es immer schwerer Trägerwohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt zu gewinnen, obwohl der Bedarf immens ist. Das Aushandeln von Städtebaulichen Verträgen ist ein geeignetes Instrument die Anzahl der Trägerwohnungen im Bezirk zu erhöhen. Jede Wohnung zählt.

 

 

Der Antrag wurde am 12.03.2024 in der 20. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen beraten und bei Ablehnung von CDU, AfD mehrheitlich beschlossen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.

 

 

Wagner

Stellv. Ausschussvorsitzende

 

 

Die BVV hat in ihrer 25. Sitzung am 20.03.2024 beschlossen:   

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei allen künftig abzuschließenden sdtebaulichen Verträgen, die der Wohnbebauung dienen, auch Trägerwohnungen vorzusehen. Die Trägerwohnungen sollen in dem 30% Sozialwohnungsanteil enthalten sein.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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