Drucksache - 0765/VI  

 
 
Betreff: Wie steht es um die Anna-Essinger-Gemeinschaftsschule?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionVorsteher
Verfasser:Vorsteher 
Drucksache-Art:Große AnfrageVorlage zur Kenntnisnahme Beantwortung Große Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
13.12.2023 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage

r die Große Anfrage „Wie steht es um die Anna-Essinger-Gemeinschaftsschule? (Drs. 765/VI) wurde entsprechend § 23 (1) GO BVV die schriftliche Beantwortung beantragt.

 

Die schriftliche Beantwortung des Bezirksamts gebe ich nachstehend zur Kenntnis:

 

Sehr geehrter Herr Bezirksverordnetenvorsteher,

 

das Bezirksamt beantwortet o.g. Große Anfrage wie folgt:

 

1)   Eine Gemeinschaftsschule ist nach dem Schulgesetz eine Regelschule. Welche Zukunft sieht das Bezirksamt für den Ausbau von Gemeinschaftsschulen im Bezirk? Welche Initiativen unternimmt das Schulamt, um diese Schulform im Bezirk auszubauen?

2)   Bekennt sich das Schulamt zu dem Vorhaben, die beiden Standorte der Anna-Essinger-Gemeinschaftsschule an einem Standort zusammenzuziehen? Wenn nein, warum nicht?

3)   Wurden weitere Standorte – außer dem Gelände des Jugendausbildungszentrums (JAZ) – geprüft? Wenn ja, um welche Standorte handelte es sich und was war jeweils das Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

4)   Es wurden zwei Machbarkeitsstudien erstellt. Warum wurde die zweite erforderlich und welche Kosten wurden hierdurch ausgelöst? Handelt es sich um ein wirtschaftlich verantwortungsbewusstes Handeln?

5)   Beide Machbarkeitsstudien hatten abschlägige Ergebnisse. Was waren die wesentlichen Gründe für eine negative Bewertung?

6)   Hat das Schulamt einen Bedarf bei der Senatsschulverwaltung angemeldet?

7)   Warum wurde noch keine Aufnahme in die Investitionsplanung angestoßen?

8)   Wie wurden und werden die Schulleitung, die Pädagogen und Eltern in die Standortsuche integriert?

9)   Wie sehen die nächsten konkreten Handlungsschritte bei der Umsetzung eines gemeinsamen Standortes für die Anna-Essinger aus? Geben Sie einen Zeitplan an.

 

Eine Gemeinschaftsschule benötigt sowohl hinsichtlich des Grundstücks als auch hinsichtlich der notwendigen Räume relativ große Flächen. Zudem sollte in der betroffenen Schulplanungsregion ein entsprechender Bedarf für zusätzliche Grundschulplätze ebenso wie ein bezirksweiter Bedarf für Oberschulplätze vorhanden sein. Diejenigen, die die bezirkliche Schulpolitik schon länger aufmerksam begleiten, wissen, dass wir so gut wie keine Flächen, die für Schulneubau in Frage kommen, im Bezirk haben. Und wenn Flächen vorhanden sind, sind diese entweder zu klein, schon lange entsprechend dem Bedarf anderweitig beplant oder bereits bebaut. Entsprechend sind die Voraussetzungen für die Neugründung einer Gemeinschaftsschule in unserem Bezirk derzeit schlicht nicht gegeben. Ebenso wenig haben sich bislang Schulen an uns mit dem Wunsch gewandt, ähnlich dem Beispiel der damaligen Grundschule am Rohrgarten und der Nikolaus-August-Otto-Schule, zu einer Gemeinschaftsschule fusionieren zu wollen. Wie Sie wissen, und dazu komme ich ja noch in der weiteren Beantwortung Ihrer Anfrage, brächte eine Fusion zweier existierender Schulen ganz neue Herausforderungen mit sich.

 

So ist eben die Anna-Essinger-Gemeinschaftsschule aus ausdrücklichen Wunsch der Schulen aus der Fusion zweier Schulen entstanden und dadurch auf zwei recht weit voneinander entfernte Schulstandorte aufgeteilt. Das war bei der Fusion auch bekannt und wurde ausdrücklich in Kauf genommen. Dies bringt, nachvollziehbarerweise, für die Schule hohe schulorganisatorische Herausforderungen mit sich. Deshalb ist es nachvollziehbar, dass die Schule gerne an einem Standort oder zumindest an sehr nah beieinander liegenden Standorten zusammenziehen würde. Aus diesem Grund haben beispielsweise im Jahr 2018 Schule, Schulamt und Schulaufsicht gemeinsam über mögliche Szenarien zum Zusammenziehen der beiden Schulteile gesprochen. Damals schon wurde von der Schulleitung die Gegend um den Standort Rohrgarten favorisiert. Zum damaligen Zeitpunkt war dies aus Sicht des Bezirksamtes jedoch nicht realistisch, eine Diskussion um die Zukunft des JAZ stand noch nicht mal am Horizont, die umliegende Wohn- und Kleingartenbebauung kam für einen Schulneubau nicht in Frage, ebenso wenig wie die nahegelegenen Waldstücke, Grünanlagen oder Friedhöfe. Das Bezirksamt favorisierte damals die räumliche Fusion der Schule am Standort Osteweg 53 und 63 aufgrund der Fläche, der vorhandenen Gebäude und nicht zuletzt auch der vom Land Berlin zu tragenden Neubau bzw. Sanierungskosten. Dies wurde damals von der Schule nicht als ideale Lösung angesehen. Wie Sie wissen, wurde uns dann aber mit der Bebauung des Osteweg 63 diese Option genommen. Die Planungen, Ideen und Prüfungen die in diese Variante investiert wurden, konnten nicht mehr weiterverfolgt werden.

 

Erst die an Fahrt aufnehmende Diskussion um die Zukunft des JAZ eröffnete eine neue Möglichkeit einen Standort für den Oberschulbereich der Anna-Essinger-Gemeinschaftsschule zu prüfen. Ob oder wie der Oberschulbereich der Anna-Essinger-Gemeinschaftsschule auf einen Teil des JAZ-Geländes und damit in relative Nähe zum Grundschulbereich verlagert werden kann, wurde und wird amtsintern durch unsere Architektin im Schulamt mit verschiedenen Varianten und fortlaufenden Abstimmungen mit dem Jugendamt bearbeitet. Wenn Sie in Ihrer Anfrage von Machbarkeitsstudien sprechen, meinen Sie vermutlich diese amtsinternen Prüfungen. Externe Machbarkeitsstudien wurden von uns in diesem Zusammenhang nicht beauftragt, insofern sind, abgesehen von der Arbeitszeit unserer Mitarbeiter, keine weiteren Kosten entstanden. Sie fragen außerdem nach den Gründen dafür, dass Varianten mit dem Ergebnis geprüft wurden, das sie nicht für eine Umsetzung in Frage kommen. Diese Gründe habe ich bereits ausführlich auch im Schulausschuss (z.B. in der Sitzung Anfang Januar 2023) und der Leiter des Schul- und Sportamtes unter Anwesenheit der Schulleitung in einer Sitzung des Bezirksschulbeirats erläutert. Für Sie wiederhole ich aber hier gerne nochmal die wesentlichen Punkte, die dazu geführt haben, das bisher geprüfte Varianten nicht weiter verfolgt werden können: beispielsweise ließen einzelne Varianten nicht genug Fläche übrig, um darauf den Oberschulbereich der Gemeinschaftsschule unterzubringen, ebenso führten in Variantenprüfungen die Topographie des Geländes oder die zukünftige angedachte Nutzung (z.B. durch das Josefinchen oder die Jugendfreizeiteinrichtung) zu negativen Prüfungsergebnissen.

 

Wie ich ebenfalls bereits im Schulausschuss mehrfach erläutert habe, kann diese Maßnahme noch nicht in der Investitionsplanung des Bezirks oder gar des Landes Berlin aufgenommen werden, da wir aktuell noch nicht abschließend sagen können, ob wir eine Variante finden, die umsetzbar ist und wie viel diese kosten würde. Die Prüfung dazu dauert an.

 

Abschließend fragen Sie danach, wie die Schule in die Standortsuche integriert wurden und wie die nächsten Schritte aussehen. Die Idee, ob ein Umzug des Oberschulbereichs der Schule von Lichterfelde auf das bisherige JAZ-Gelände möglich wäre, kam aus der Schule selbst und wurde vom Bezirksamt, wie ich Ihnen gerade dargestellt habe, aufgegriffen. Darüber hinaus fand Ende 2022 ein Termin zwischen dem mit der Prüfung beauftragten Schulplanungsbereich des Schul- und Sportamtes und der Schule statt, bei der die bisherigen Variantenprüfungen vorgestellt, diskutiert und weitere Varianten zur fortgesetzten Prüfung gemeinsam entwickelt wurden. Sobald die Prüfung der weiteren Varianten ebenfalls abgeschlossen ist, wird es sicher erneut einen solchen Termin zwischen Bezirksamt und Schule zur Abstimmung des weiteren Vorgehens geben.

 

Aktuell befinden wir uns in einer Phase der intensivierten Abstimmung zwischen Schul- und Sportamt sowie Jugendamt, um unsere Prüfungen auch mit den Vorstellungen, Bedarfen und Notwendigkeiten die sich auf Seite des Jugendamtes für ihr Gelände zukünftig ergeben, genauer in Einklang zu bringen. Wir investieren als Schulamt hohe Personalressourcen in dieses Projekt und können es uns nicht leisten, Varianten zu prüfen, die aufgrund der Vorstellungen des Jugendamtes oder der zuständigen Stadträtin zu dem Gelände eigentlich von vorneherein ausgeschlossen sind. Da die Variantenprüfungen von unserer einzigen Architektin im Schulamt umgesetzt werden müssen und im Schulplanungsbereich, Sie wissen das, gerade derzeit einige zeitintensive und kritische Vorgänge zu bearbeiten sind, ich sage nur: Mercator, Frankenfeld, Grundschule in der Plantagenstraße und überhaupt die Investitionsplanung, zieht sich die Prüfung zum JAZ. Ich wiederhole hier erneut, was ich schon im Schulausschuss gesagt habe: wenn wir die weiteren Varianten geprüft haben, werden wir uns zunächst mit dem Jugendamt, Frau Böhm und der Schule abstimmen und dann natürlich auch im weiteren Verlauf den Schulausschuss über die Ergebnisse unterrichten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Cerstin Richter-Kotowski

Bezirksstadträtin“

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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